13.02.2019 - 3.3 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Eingangs erläutert Frau Scholz, dass bis zum 15.03. eines jeden Jahres die Platzplanung für das kommende Kindertageseinrichtungsjahr beschlossen werden muss, um  Betriebsmittel für die Einrichtungen zu sichern und zu erhalten. Da keine Möglichkeit einer Nachmeldung besteht, sind in der Planung auch Einrichtungen berücksichtigt, die erst im Laufe des Kindertageseinrichtungsjahres in Betrieb genommen werden. Sie weist ferner darauf hin, dass der Bedarf nur auf Sozialraumebene ermittelt wird. Auf Nachfrage teilt sie mit, dass sich eine punktgenaue Sicherstellung des Personals aufgrund baulicher Verzögerungen teilweise als schwierig erweist.

 

Hierzu ergänzt Frau Münich, dass sich die Verwaltung seit längerer Zeit um Fachkräftegewinnung bemüht. Es wurden Ausbildungsplätze erhöht und die ausgebildeten Kräfte sollen durch vorzeitige Einstellungszusagen an die Stadt Oberhausen gebunden werden. Eine Abwanderung der Fachkräfte soll hierdurch vermieden werden. Eine weitere Erhöhung der Ausbildungskapazitäten scheitert daran, dass das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, das derzeit 3-zügig ausbildet, wegen Lehrermangels keine vierte Klasse einrichten kann. 

 

Herr Blanke nimmt Bezug auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Eltern einen Bedarf auf einen Kindertagesplatz nicht nachweisen müssen. Er fragt, ob bereits Erfahrungswerte in Oberhausen vorliegen. Hierzu teilt Frau Scholz mit, dass der Beschluss nach Veröffentlichung unter Hinzuziehung des Rechtsbereiches geprüft werden wird. Weitere Erkenntnisse liegen derzeit noch nicht vor.

 

Auf den Einwand von Herrn Müller, dass Kinder wegen fehlender Kapazitäten mit Sprachdefiziten eingeschult werden, führt Frau Scholz aus, dass tatsächlich mehr Plätze als im Vorjahr bereit gestellt werden, durch eine höhere Anzahl von Kindern aber die Versorgungsquote gesunken ist. Dabei ist nicht absehbar, ob ein Betreuungsplatz auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Bei festgestellten Sprachdefiziten besteht eine gute Kooperation mit den Trägern, so dass diese Problematik noch vor Einschulung angegangen wird.

 

Herr Real mahnt eine schnelle Umsetzung der Planung an, da Not- und Vorläufergruppen bei einem verzögerten Ausbau länger in Betrieb gehalten werden müssen. Dies bedeute für das Personal einen zusätzlichen Aufwand.

 

In diesem Zusammenhang weist Frau Minor darauf hin, dass sich 640 Plätze in Planung befinden, die wahrscheinlich nicht zum 01.08.2019 zur Verfügung stehen werden.

 

Von Frau Scholz wird mitgeteilt, dass Eltern bereits frühzeitig nach der Ratssitzung am 19.02.2019, vorbehaltlich der Zusage des Landes, Zusagen erteilt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller teilt Frau Münich mit, dass Eltern für etwa 6 % der über 3jährigen Kinder und etwa 64 % der unter 3jährigen Kinder keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.

 

Abschließend weist Herr Deniz darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf einen bestimmte Kindertageseinrichtung besteht und es vor Ort bisher zu keinem Verwaltungsgerichtsverfahren kam. Es konnten immer einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

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Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss berät anschließend einstimmig positiv vor.

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