13.02.2019 - 3.4 Benutzungs- und Entgeltordnung für den Action G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 13.02.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Walther empfindet den Hinweis auf die Inanspruchnahme von BuT-Mitteln als nicht angemessen, da allgemein gewünscht wird, dass entsprechende Mittel bereits anderweitig abgerufen werden.
Von Herrn Ladeur wird darauf hingewiesen, dass der Action Guide auch kostenfreie Angebote beinhaltet. Er führt weiter aus, dass das persönliche Budget an BuT-Mitteln für kulturelle Bildung jährlich 120 EUR beträgt. das Dieses Budget kann auch für Beiträge beispielsweis eines Sportvereins genutzt werden. Für kostenpflichtige Angebote des Action Guide, die nicht voll ausgelastet sind, können auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Frau Hermes ergänzt, dass das Verfahren zum Erwerb neu geregelt wird. War die Action Card bisher kostenpflichtig zu erwerben, um Angebote zu nutzen, wird die Action Card in diesem Jahr kostenlos als Rabattkarte ausgegeben. Durch Absprache mit den Leistungsträgern konnte vereinbart werden, dass zur Inanspruchnahme von BuT-Mittteln die Vorlage des Anmeldebogens bei dem Leistungsträger ausreichend ist. Sind die zustehenden BuT-Mittel bereits ausgeschöpft, erfolgt im Fachbereich Jugendförderung eine Einzelfallprüfung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,7 kB
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34,3 kB
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