24.01.2019 - 7 Grüne Ratsfraktion: LKW Blitzer zur Kontrolle d...

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Beratung

Frau Axt äußert sich dahingehend, dass die Richtigkeit der Grenzwerte unterstellt werden muss, und dass das Aufstellen von LKW-Blitzern ein geeignetes Mittel sei, diese einzuhalten.

Herr Flore weist darauf hin, dass der Antrag entbehrlich ist, da im Ratsbeschluss vom 17.12.2018 mit dem Masterplan „Saubere Luft“ das Aufstellen von Blitzern bereits beschlossen wurde. Er schlägt vor, den Antrag zurückzuziehen, damit der Rat nicht unnötig belastet wird. Seine Fraktion wird sich im Umweltausschuss diesbezüglich enthalten.

Herr Lütte stellt die Frage zur Durchführbarkeit von Kontrollen, da Rückstaus vorprogram-miert scheinen. Weiterhin würden Blitzer-Anlagen keine Aussage zu Anlieferungsverkehren machen.

Herr Osmann teilt mit, dass seitens der CDU-Fraktion keine Rückstau-Problematik gesehen wird. Es wird das Aufstellen von Kombinationsgeräten (mit Geschwindigkeitskontrollen) vorgeschlagen.

Frau Axt äußert, dass der Antrag nicht zurückgezogen wird, und durch das Aufstellen von Blitzern am Anfang und Ende der Zone der Anlieferungsverkehr herausgefiltert werden kann.

Auch Herr Opdenhövel hält den Antrag für überflüssig, da bereits ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung besteht. Er weist weiterhin darauf hin, dass die Sperrung auch auf den LKW-Navigationsgeräten angezeigt werden muss.

Herr Sostaric möchte wissen, ob der Mindestabstand der Messstation nach EU-Norm zum fließenden Verkehr eingehalten wird, da die Station direkt neben der Hauptstraße steht.

Herr Motschull führt aus, dass eine Umweltzonen-Kontrolle hinsichtlich des Durchfahrtver-bots für LKWs sehr personalintensiv sei, und durch die Polizei aus Erfahrung wohl eher nicht durchgeführt werden wird. Da auch seitens der Verwaltung nur eine Begehung mit Kontrolle der Plaketten leistbar ist, ist die Umsetzbarkeit des Vorschlags fraglich. Er weist weiterhin darauf hin, dass die Dezernate 2 und 5 bereits beauftragt sind. Es werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 100.000,00 - 110.000,00 € entstehen. U. U. kann eine semi-stationäre Anlage auf der Mülheimer Straße zum Einsatz kommen. Weiterhin ist noch eine Personal-erhebung erforderlich, da die Auswertung und Nachbereitung sehr umfangreich ist.

Frau Lauxen weist nochmals darauf hin, dass die Standorte der Messstationen durch das LANUV überprüft und nicht beanstandet wurden, und die LKW-Fahrer häufig mit PKW-Navigationsgeräten unterwegs sind, welche die Sperrung nicht anzeigen.

Herr Werntgen-Orman ergänzt, dass das LANUV den TÜV-Nord mit der Prüfung der Standorte der Messstationen beauftragt hat, und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben festgestellt wurde.

Herr Flore weist abschließend darauf hin, dass die Stadt Mönchengladbach bereit im August 2018 LKW-Blitzer installiert hat. Er will sichergestellt wissen, dass die zu erwartenden ordnungsbehördlichen Verfahren juristisch hieb- und stichfest sind.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Drucksache A/16/4332-01 ohne Votum vorberaten.