17.12.2018 - 19 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
34. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.12.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Beig. Motschull weist in Ergänzung zur Zeile 655 darauf hin, dass entgegen der Darstellung in der Drucksache die Stellungnahme des Evangelischen Kirchenkreises zwischenzeitlich vorliegt. Nach dem Eindruck des evang. Kirchenkreises handelt es sich beim Sterkrader Dreikönigsfest nicht um eine traditionelle Veranstaltung, sondern um einen künstlich geschaffenen Anlass. Das wird nicht weiter kommentiert. Beig. Motschull möchte darauf hinweisen, dass der Begründungspunkt in der Vorlage diesmal ein anderer sei, denn es geht hier nicht um eine traditionelle Brauchtumsveranstaltung, sondern vorrangig um die Stärkung der Sterkrader Innenstadt.
Frau Stadtv. Walther verweist auf die Bitte, möglichst nur eine Vorlage zu allen verkaufsoffenen Sonntagen zu fertigen. Jetzt entscheide man nur über eine Veranstaltung. Im Jahr 2017 gab es hierzu eine erfolgreiche Klage von ver.di. Jetzt wird auf eine andere Begründung als damals verwiesen. Das erschließt sich ihr nicht und deshalb signalisiert sie Ablehnung.
Beig. Motschull teilt mit, dass bei Abfassung des Schreibens durch den Einzelhandelsverband die Rechtslage bezogen auf das neue Landesgesetz noch nicht eindeutig war. Da der 6.1. der erste Termin in der zeitlichen Reihenfolge für das Jahr 2019 ist, wurde er herausgenommen und zur eigenen Entscheidung vorgeschlagen. Es besteht die Absicht, für den Rest des Jahres 2019 dem Rat eine gesamte Verordnung vorzulegen. Vereinbart worden ist, die einzelnen Akteure an einen Runden Tisch einzuladen. Er hofft deutlich gemacht zu haben, dass die neue Rechtslage nicht dazu führt, dass über den Beschluss des Rates über die Gesamtzahl der verkaufsoffenen Sonntage und Veranstaltungen hinausgegangen werden soll.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Stadtverordneten Frau Walther sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:
"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019"."
Anlagen zur Vorlage
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