17.12.2018 - 18 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
34. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.12.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Petra Klenovsek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz macht auf den Hinweis des Stadtv. Real aufmerksam, dass es auf der Everslohstraße keinen abgetrennten Gehweg gibt. Daraufhin wurde die Hinterlegung des Schlüssel 110 bei der Everslohstraße von Königshardter Straße bis Nr. 36 geprüft, mit dem Ergebnis, dass die in der Anlage 1, Art. 1 Punkt 3 der Drucksache B/16/4043-01 aufgeführte Everslohstraße komplett gestrichen wird, weil keine Änderung zum Ursprungsdokument der Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015 vorgenommen wird. Damit behält der bei der Everslohstraße hinterlegte Reinigungsschlüssel 100 aus der Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015 seine Gültigkeit.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst unter Berücksichtigung der Streichung aller Angaben zu der in der Anlage 1, Art. 1 Punkt 3 aufgeführte Everslohstraße (Everslohstraße von KönigshardterStraße bis Nr. 36 - 110, von Nr. 34 - Ende - 100)mit großer Mehrheit gegen die Stimme eines Mitglieds der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015 mit Wirkung vom 01.01.2019 in der in der Anlage 1 vorliegenden Form."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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