05.12.2018 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt ohne Wortmeldung einstimmig, die Dringlichkeitsentscheidung vom 18.10.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung einer städtischen Platane an der Dieckerstr. 55.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und ein Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die städtische Platane vor dem Grundstück Dieckerstr. 55 kann kurzfristig entfernt werden.