22.11.2018 - 4 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...

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Beratung

Herr Schulze  (WBO GmbH) stellt den geplanten Bau des Regenrückhaltebeckens  kurz vor und ergänzt den vorliegenden Bericht dahingehend, dass im Rahmen dieser Maßnahme Schadstoffeinleitungen in den Elpenbach unterbunden werden. Herr Dreschmann weist insbesondere auf den beigefügten Detailplan (Anlage 3 zum Bericht) und die vorgesehenen Eingrünungsmaßnahmen hin. Die Einzäunung des Geländes im Bereich der Dinnendahlstraße ist wegen einer möglichen Verkehrsgefährdung notwendig.

 

Frau Schiemanowski bewertet die Maßnahme positiv und hält auch die Beckeneinzäunung für sinnvoll. Als Kompensationsmaßnahmen schlägt sie eine bienenfreundliche Eingrünung vor. Herr Filarsky weist auf einen potentiellen Straßenausbau hin und regt an, die Baumaßnahme in das Hintergelände zu verschieben. Herr Schulze nimmt diesen Hinweis auf.

 

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zum Bau eines Regenrückhaltebeckens im Landschaftsschutzgebiet 1.2.9 „Klosterhardt/Elpenbachtal“ einstimmig zu.

 

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Anlagen zur Vorlage

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