22.11.2018 - 3 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...

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Beratung

Herr Filarsky verweist eingangs auf seinen schriftlichen Einwand zu den Beschlussvorlagen zu TOP 3 und TOP 4, da die beigefügten Pläne sowie die Begleittexte nur bedingt lesbar sind. Herr Dreschmann sieht in den Plänen nur grobe Erläuterungen und eine Vorinformation auf die in der heutigen Sitzung vorgestellten Detailplanungen. Zudem handelt es sich bei den Regenwasserbehandlungsanlagen an der A 2 lediglich um Ersatzneubauten.

 

Herr Obertrifter (Landesbetrieb Straßenbau NRW) stellt anschließend die Planung vor und erläutert, dass die bestehende Infrastruktur der Autobahn A2 / A3 im Planungsfeld des Autobahnkreuzes Oberhausen den Ausgangspunkt für die Aufstellung der anzupassenden Entwässerungsanlagen darstellt. Das anfallende Niederschlagswasser wird derzeit über Transportleitungen im Mittelstreifen und in Randbereichen geführt, die die beiden vorhandenen Regenrückhaltebecken RRB „Alsbach Nord“ und RRB „Alsbach Süd“ beschicken. Anschließend erfolgt die Ableitung gedrosselter Wassermengen in den Alsbach.

 

Mit der Neukonstruktion der Beckenanlagen werden beide Standorte mit einem Schlamm-Sammelraum, entsprechende Rückhaltebereiche, einem Leichtflüssigkeitsabscheider sowie einer Auslauf-Drosselkammer ausgestattet. Über einen Schönungsteich als weitere Klärzone erfolgt die Abgabe der gereinigten Wassermengen an den Alsbach. Im Rahmen einer Überarbeitung der technischen Planung beider Anlagen ergibt sich eine deutliche Vermeidung und Minderung der Eingriffe. Aufgrund nicht vorhandener Ausgleichsflächen innerhalb der Anlagen und da geeignete Maßnahmenflächen außerhalb nicht zur Verfügung stehen, wurde von der Unteren Naturschutzbehörde eine Ersatzgeld festgesetzt.

 

Frau Schiemanowski und Herr Filasky bedanken sich für den ausführlichen und informativen Bericht. Frau Schiemanowski steht dem Ausbau des Autobahnkreuzes weiterhin kritisch gegenüber, fragt nach der Notwendigkeit der Neuerrichtung der Regenwasserbehandlungsanlagen und bittet zu gegebener Zeit um Mitteilung über die Ersatzgeldverwendung. Herr Obertrifter erläutert, dass aufgrund des Ausbaus der Autobahn entsprechende Regenwasserbehandlungsanlagen vorhanden sein müssen, um Schäden von der Umgebung abzuwenden. Sollte der Autobahnausbau nicht erfolgen, stellen die geplanten Maßnahmen dennoch eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Situation dar, da zur Zeit das anfallende Regenwasser ungeklärt in den Alsbach gelangt. Frau Rex (Landesbetrieb Straßenbau NRW) ergänzt, dass die Ersatzgeldzahlung für Maßnahmen am oberen Alsbach vorgesehen sind.

 

Auf Nachfrage von Herrn Filarsky und Herrn von der Bey stellt Herr Obertrifter fest, dass eine Reinigung der Anlagen alle 2-3 Jahre vorgesehen ist und die Ablagerungen nach einer entsprechenden Untersuchung z. T. als Sondermüll entsorgt werden.

 

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zum Ersatzneubau der Regenwasserbehandlungsanlagen „Alsbach Nord und Süd an der Bundesautobahn A 2“ einstimmig zu.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=127997&selfaction=print