19.11.2018 - 5.6.4 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Rubin macht deutlich, dass es bei der Erhebung von Elternbeiträgen im KITA-Bereich auf kommunaler Ebene unterschiedliche Regelungen gibt. Das ist alles andere als sozial gerecht. In Düsseldorf gilt beispielsweise Beitragsfreiheit. Den Vorschlag in dem Änderungsantrag hält er für einen zu kleinen Schritt für eine zu kleine Gruppe von Eltern. Nach seiner Auffassung sollte eher eine abwartende Haltung eingenommen und beobachtet werden, wie sich die Situation auf Landesebene entwickelt, um dann die gesamte Struktur zu ändern.

Stadt. Große Brömer bedauert, dass die CDU-Fraktion diesen Schritt nicht mittragen möchte. Für ihn ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt das Thema anzugehen, denn als arme Stadt ist Oberhausen gezwungen, KITA-Beiträge zu nehmen. Er warnt davor, auf eine Regelung auf Landesebene zu warten, auch wenn das Fernziel der Beitragsfreiheit nicht aus den Augen verloren werden darf. Das kann jedoch nicht dazu führen, dass es für die ärmsten Bürgerinnen und Bürger keine Regelung gibt.

Stadtv. Karschti plädiert für eine lineare Beitragsbemessung. Beitragsgerechtigkeit ist nach seiner Auffassung durch eine Stufenregelung nicht zu schaffen.

Stadtv. Dr. Goeke sieht in diesem Vorschlag lediglich eine Verlagerung des Problems auf die nächste Gruppe. Neben der Sicherstellung von Qualität ist die Gebührenfreiheit der richtige Weg, den Zugang zur Bildung zu schaffen.

Frau Stadtv. Stehr bedauert, dass nicht die Möglichkeit eingeräumt wurde, einen sozial gerechten Vorschlag gemeinsam auf den Weg zu bringen. Das Fernziel „Gebührenfreiheit" ist für sie auch wertvoll und wichtig und sollte gemeinsam angestrebt werden. Wenn Einvernehmen darin bestehen würde, dass Bildung die lohnenswerteste Investition überhaupt ist, wären in dem Antrag eine Begründung und belastbare Zahlen enthalten. Sie wird nicht dagegen stimmen, möchte aber ihre Position gehört wissen.

Frau Stadtv. Boos sieht in dem Antrag einen ersten, wenn auch kleinen Schritt in Richtung Beitragsfreiheit, die sicherlich wünschenswert wäre. Allerdings muss Qualität vor Kostenfreiheit gehen.

Stadtv. Große Brömer weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion bereits im Sommer darauf hingewiesen hat, die untere Beitragsgrenze angehen zu wollen. Das belastbare Kosten bis zur Antragstellung nicht mitgeteilt werden konnten, war dem Nichtvorliegen dieser Information durch die Verwaltung geschuldet. Nachdem sie vorlagen, sind sie in den Antrag eingearbeitet worden. Das bisher keine Begründung vorgetragen wurde, lag daran, dass der Antrag im FPA ohne Votum geschoben wurde und damit eine Aussprache verhindert wurde.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die erste Stufe der Einkommensgrenzen der „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 05.07.2017“ sowie der „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 05.07.2017“ von bisher 15.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR zu erhöhen.

 

Deckungsvorschlag

Die Deckung in Höhe von voraussichtlich 320.000,00 EUR erfolgt über die Reduzierung des geplanten Ergebnisses."