19.11.2018 - 5.8 Haushaltssatzung 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beschlussfassung über die §§ 1 bis 10 (Einzelabstimmung) sowie die Abstimmung über die Haushaltssatzung insgesamt:

 

OB Schranz ruft nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung über die §§ 1 bis 10 (Einzelabstimmung) sowie über die Haushaltssatzung 2019 insgesamt auf.

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Beschluss

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion, der Gruppe Offen für Bürger und die Stimme der Stadtv. Frau Walther folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden

Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 845.269.870 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 844.113.980 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 814.629.320 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 788.331.030 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 53.148.630 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 82.561.650 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 35.773.360 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 25.422.860 EUR

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

32.573.020 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion, der Gruppe Offen für Bürger und die Stimme der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

16.327.500 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich.

§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

1.750.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 6 Steuersätze

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion, der Gruppe Offen für Bürger und die Stimme der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:

 

1. Grundsteuer

 

1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.

1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 670 v.H.

 

2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 580 v.H.

 

§ 7 Haushaltssanierungsplan

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und die Stimme der Stadtv. Frau  Walther sowie bei Enthaltung der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

Nach der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist

- der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2017 wieder hergestellt,

- der Haushaltsausgleich ohne Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2021 wieder hergestellt.

 

Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

§ 8 Geringfügigkeit im Sinne von § 81 Abs. 3 GO

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Als geringfügig im Sinne von § 81 Abs. 3 GO NRW gelten Auszahlungen für Investitionen, die als Einzelmaßnahme einen Betrag von 2 % der Gesamtauszahlungen aus Investitionstätigkeit nicht übersteigen. Für den Fall, dass für die ungeplanten Investitionen oder Instandsetzungen an Bauten gesicherte anteilige investive Einzahlungen vorhanden sind, ist die Regelung gemäß Satz 1 nicht auf die investiven Auszahlungen sondern auf den Saldo aus Auszahlungen und Einzahlungen anzuwenden.

 

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Bei der Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen im Sinne der §§ 83 Abs. 2 bzw. 85 Abs. 1 GO NRW gelten als nicht erheblich:

 

- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis einschließlich

200.000 EUR,

 

- Interne Verrechnungen, kalkulatorische Kosten und Abschlussbuchungen, insbesondere Rückstellungen, Wertberichtigungen und Rechnungsabgrenzungen

 

§ 10 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird

 

- für Baumaßnahmen auf 200.000 EUR

- für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR

 

festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen.

 

Abschließend lässt OB Schranz über die Haushaltssatzung insgesamt abstimmen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion, der Gruppe Offen für Bürger und die Stimme der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2019."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=127902&selfaction=print