19.11.2018 - 18 Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen übe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die beiden Drucksachen unter TOP 18 und 18.1 gemeinsam zur Beratung auf. Die Beratungsergebnisse sind bei den einzelnen Tagesordnungspunkten hinterlegt.

Die Verwaltungsvorlage wurde im JHA ohne Votum vorberaten.

Aus den Bezirksvertretungen haben sich Änderungsvorschläge ergeben:

Diese sollten in die Satzung eingearbeitet werden.

Die Verwaltung hat die Vorschläge aus den Vorberatungen aufgegriffen und in die neue Anlage 2 eingearbeitet. Diese neue Anlage 2 wurde allen anwesenden Ratsmitgliedern als Tischvorlage an die Hand gegeben und ist in Allris hinterlegt. Die bisherige Anlage 2 wurde in Allris in Anlage 2 Spielflächensatzung Entwurf 9.10.2018 Reinfassung alt umbenannt.

 

Zusammengefasst geht es um folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:

 

- Ergänzung der Überschrift der Satzung: „Satzung der Stadt Oberhausen über öffentliche Spielflächen (Kinderspielplätze, Bolzplätze und Jugendfreizeitflächen) „

- § 4 Abs 1, wurde etwas modifiziert in der alten Fassung aus dem Jahr 2006 übernommen

- § 5 Textziffer 2 der Neufassung wurde ersatzlos gestrichen. Die nachfolgenden Textziffern werden entsprechend verändert.

- § 6 Abs. 1 Textziffer 2 wird, resultierend aus der Streichung in § 5, ebenfalls ersatzlos gestrichen.

Die Textziffern 2-10 werden entsprechend verändert.

 

Stadtv. Krey stellt klar, dass die ursprüngliche Anregung dieser Änderung aus der Sitzung des JHA kommt. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob die Vorschläge umgesetzt werden können.

Frau Stadtv. Walther fragt unter Zugrundelegung der in § 5 nunmehr aufgelisteten verbotenen Handlungen, ob auf Spielflächen das Entzünden offener Feuer erlaubt sei. In der bisherigen Satzung aus dem Jahr 2006 wurde im § 5 Nr. 5 immerhin klargestellt, dass das Entzünden offener Feuer auf öffentlichen Spielplätzen nicht gestattet ist.

Frau Beig. Münich teilt mit, dass übergeordnete rechtliche Grundlagen zu der Satzungsanpassung geführt haben. Ein offenes Feuer ist gemäß ordnungsbehördlicher Verordnung ohne ausdrückliche Genehmigung überall verboten.

OB Schranz stellt abschließend einvernehmliches Einverständnis der Ratsmitglieder fest, über die Satzung in der beschriebenen geänderten Fassung abstimmen zu können.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig, sowie mit der gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW erforderlichen Mehrheit unter Zugrundelegung der allen Ratsmitgliedern als Tischvorlage vorliegenden und im Ratsinformationssystem hinterlegten geänderten Fassung der Anlage 2 - Spielflächensatzung 19.11.18 - folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen über öffentliche Spielflächen."

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Anlagen zur Vorlage