12.11.2018 - 3.7 Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen A...

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Beratung

Herr Stadtv. Große Brömer bittet um nähere Erläuterung, wann welcher Schaden entstanden ist.

Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass in die Albert-Schweitzer-Schule zweimal eingebrochen worden ist. Bei den Einbrüchen sind alle Feuerlöscher von den Wänden gerissen und entleert worden. Anschließend sind mit den Feuerlöschern erhebliche Zerstörungen angerichtet worden. Die Beträge in Summe von 180.000 Euro sind Schätzungen, die in Zusammenarbeit mit der Versicherung erfolgt sind. Da die zukünftige Nutzung des Gebäudes noch nicht abgestimmt worden ist, ist das Gebäude bisher lediglich gereinigt worden. Die abschließenden Gespräche, ob die Umsetzung zur Regulierung der Schäden erfolgt, haben noch nicht stattgefunden. Bislang gibt es einen Kostenfaktor von 40.000 Euro. Der Rest wird in Zusammenspiel von OGM und der Versicherung geklärt. Mit Blick auf die Folgenutzung - das Gebäude soll veräußert werden - soll geprüft werden, ob diese Beträge noch zum Tragen kommen. Sie müssen aber veranschlagt werden, weil der Versicherungsfall in diesem Umfang gemeldet worden ist.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.

 

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