08.11.2018 - 10 Beschwerde gemäß § 24 GO NRWSitzung des Planung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass Herr Letford unter dem Datum vom 27.9.2018 zeitgleich mit dem der Vorlage beigefügten Schreiben eine Eingabe mit dem Ziel einer „Dienstaufsichtsbeschwerde“ an die Bezirksregierung Düsseldorf gerichtet hat.

 

Diese hat die Stadt Oberhausen mittels Verfügung vom 19.10.2018 um Stellungnahme zu der Eingabe des Herrn Letford vom 27.9.2018 gebeten.

Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass Herr Letford sein Schreiben an den Oberbürgermeister zugleich als „Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO-NRW)“ verstanden wissen wollte. Ferner wurde der Bezirksregierung mitgeteilt, dass sie getrennt nach den beiden Sachverhalten zunächst mit Schreiben vom 24.10.2018 auf die Dienstaufsichtsbeschwerde reagiert und dazu gegenüber Herrn Letford vollinhaltlich Stellung genommen hat.

Soweit das Schreiben von Herrn Letford darüber hinaus als Beschwerde im Sinne des § 24 GO NRW bezeichnet wurde, wird es nach den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen (§ 14) heute im Hauptausschuss behandelt.

Sofern der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag nicht folgen wird, erhält die Bezirksregierung eine entsprechende Mitteilung.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - nimmt die Textziffer 1 zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Hauptausschuss nimmt die als Anlage 1 beigefügte Beschwerde nach § 24 GO NRW vom 27.09.2018 sowie die als Anlage 2 beigefügte Bescheidung der gleichzeitig erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24.10.2018 zur Kenntnis.

2. Der Hauptausschuss stellt fest, dass die vorliegende Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit des Rates der Stadt fällt und überdies durch Bescheidung (Anlage 2) erledigt ist."

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=127589&selfaction=print