07.11.2018 - 2.4 Einrichtung eines Bildungsgangs ab Klasse 7 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Oberste-Kleinbeck führt aus, dass es sich um eine - nicht geplante - Ausnahmesituation handelt. Die Umsetzung jedoch ein sinnvolles Angebot darstellt, da insbesondere eine Abschulung verhindert wird.

 

Frau Hausmann-Peters macht deutlich, dass die Zeit dahingehend genutzt wurde, damit die Stellungnahmen der in Rede stehenden Schulen gesichtet werden konnten. Bedenken der Schulen werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Die Maßnahme stellt einen kleinen Baustein zur Verbesserung der Situation dar. Die Umsetzung darf nicht nur an einer Realschule erfolgen.

 

Frau Walther bedankt sich für die Vorlage, äußert jedoch Bedenken, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere die Stellungnahmen der Schulkonferenzen verneinen eine Umsetzung. Ein Differenzierungskonzept, der Nachweis der finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers fehlen. Darüber hinaus besteht Konfliktpotenzial zwischen den Gesamtschulen und Realschulen.

 

Herr Driever stellt positiv heraus, dass mit der Umsetzung alle drei Realschulen erfasst werden. Gleichwohl kann es sich nur um eine kurzfristige Lösung handeln, langfristige Lösungen sind zu erarbeiten.

 

Auch Frau Boos stellt klar, dass es sich nur um eine befristete Lösung handeln kann. Im Zuge der weiteren Überlegungen zur Gründung einer neuen Schule, als Lösungsmöglichkeit, ist sorgfältig die zu wählende Schulform zu überdenken.

 

Frau Gödderz äußert Zustimmung, es handelt sich um eine Entscheidung in die richtige Richtung. Realschulen sind somit nicht vom Schulformwechsel betroffen, was positiv zu bewerten ist.

 

Herr Blanke verweist - im Hinblick auf die Äußerung von Frau Walther - darauf, dass die Schulkonferenzen der Gesamtschulen sich ebenfalls dagegen ausgesprochen haben, obwohl in der Vergangenheit viele Schulformwechsler aufgenommen wurden.

 

Frau Dr. Jordan-Ecker führt aus, dass Differenzierungskonzepte nötig werden, welche nach Ratsbeschluss gefertigt werden. Eine schulfachliche Stellungnahme der Bezirksregierung wird ebenfalls nach Ratsbeschluss eingeholt. Die Kosten sind - über das Förderprogramm Gute Schule 2020 - dargestellt.

 

Herr Große Brömer erläutert, dass lediglich ein Anhörungsrecht im Rahmen der Beschlüsse der Schulkonferenzen besteht. Frau Münich ergänzt diesbezüglich, dass Beschlüsse der Schulkonferenzen für den Rat der Stadt Oberhausen nicht bindend sind.

 

Im Nachgang erläutert Frau Ilgen (Schulleiterin Friedrich-Ebert-Realschule), dass die Daten der Vorlage bezogen auf die Friedrich-Ebert-Realschule nicht korrekt seien und in wesentlichen Teilen nicht  den tatsächlichen Bedingungen entsprechen.

 

Die Darstellung der Schulleitung wird zum Protokoll genommen.

 

Frau Münich sichert einen Abgleich der Daten zu.

 

Die Vorlage wurde mit großer Mehrheit zustimmend vorberaten.

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Beschluss

Der Schulausschuss hat die Drucksache mit großer Mehrheit zustimmend vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=127442&selfaction=print