31.10.2018 - 2.3 Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen übe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Boos meldet zunächst noch weiteren Beratungsbedarf an. Auf ihre Nachfrage, ob auch der Bereich Recht an der Neufassung der Satzung beteiligt war, teilt Herr Ladeur mit, dass sowohl der Bereich Recht als auch der Bereich Öffentliche Ordnung involviert waren.

 

Sodann beantwortet Herr Ladeur Nachfragen von Frau Willing-Spielmann und Herrn Krey zu den festgelegten Benutzungszeiten. Er hebt hervor, dass die Satzung für verschieden genutzte Flächen, wie Spiel- und Bolzplätze und Jugendfreizeitflächen, gelten soll. Aus fachlicher Sicht bedauerlich, aber unter Berücksichtigung des Bundesimmissionsschutzgesetzes unabdingbar, ist eine einzuhaltende Mittagsruhe. Unter die Satzung fallen nicht die ab 16:00 Uhr frei bespielbaren Schulhöfe.

 

Herr Müller hinterfragt, warum Erwachsene sich nur zur Aufsicht von Kindern auf Spielplätzen aufhalten dürfen und kritisiert die verschärften Sanktionen. Er regt an, den § 4 Abs. 1 in seiner bisher geltenden Form zu belassen und meldet auch weiteren Beratungsbedarf an. Herr Ladeur sagt eine Überprüfung des genannten Paragrafen an.

 

 

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Beschluss

Die Vorlage wird sodann vom Jugendhilfeausschuss ohne Votum vorberaten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=126824&selfaction=print