24.09.2018 - 24 Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass Mitglieder aus dem Vorstand der AWO sich gemäß § 31 GO NRW nicht an der Abstimmung beteiligen dürfen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die energetische Sanierung der in der Anlage aufgeführten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 749.600,00 EUR für Gebäude von sonstigen freien Trägern, Kirchen und Einrichtungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=126568&selfaction=print