24.09.2018 - 13 Geschwindigkeitsüberwachung an der Mülheimer St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther plädiert für einen dauerhaften Blitzer in südlicher Richtung. Diesen hatte die Verwaltung bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Das neue Gerät soll in einem Anhänger untergebracht werden, der am Straßenrand steht und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge misst.

Beig. Motschull teilt mit, dass es sich bei dem Vorschlag der Verwaltung um das Ergebnis der von der Verwaltung und der Polizei durchgeführten Messungen handelt. Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, bevor von einem Unfallschwerpunkt gesprochen werden kann und die müssen gerichtsfest sein.

Stadtv. Nowak hält die Kosten für zu hoch und schlägt vor, mit Verkehrsschildern zu agieren.

Frau Stadtv. Stehr erinnert an den Antrag der CDU-Fraktion in der Ratssitzung im März 2018 zur Identifizierung von Gefahrenstellen an der Mülheimer Straße. Umso erfreulicher ist es, dass die Vorlage nicht nur Messergebnisse, sondern auch einen Vorschlag enthält, wie dem Problem begegnet werden kann.

Stadtv. Karschti verweist auf Zeile 264 ff. der Vorlage und fragt nach, ob die Maßnahme an der Emmericher Straße nun nicht durchgeführt wird.

OB Schranz teilt mit, dass die Durchführung der Tiefbaumaßnahme an der Emmericher Straße vom ursprünglich geplanten Zeitraum auf einen späteren verschoben wird.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion und des Stadtv. Nowak folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Kenntnisnahme:

 

 Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung der Verwaltung zur Errichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an der Mülheimer Straße zur Kenntnis.

 

 

2. Beschaffungsentscheidung:

 

a) Die Entscheidung über die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.

 

b) Die Stadt beschafft eine semistationäre Geschwindigkeits-überwachungsanlage für den Einsatz an der Mülheimer Straße sowie an anderen Gefahrenstellen im Stadtgebiet.

 

 

3. Finanzierung:

 

Bei nachfolgend aufgeführter Finanzstelle wird der Bereitstellung eines außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungsbudgets für investive Leistungen in Höhe von 160.000,00 EUR zugestimmt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

460001110100000

Geschwindigkeits-überwachungsanlagen

783100

Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen > 410 EUR

 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets bei der Finanzstelle 560212010108300 - Emmericher Straße, Finanzposition 785200 - Ausz. für Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 160.000,00 EUR

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2018 ergeben sich nicht. Die Verpflichtungsermächtigung wird im Haushaltsjahr 2019 kassenmäßig wirksam.

 

4. Stelleneinrichtung:

 

Der Rat der Stadt beschließt mit Wirkung ab dem 01.01.2019 die Einrichtung von einer unbefristeten Teilzeit- Planstelle (30 Wochenstunden) im gehobenen Verwaltungsdienst innerhalb des Bereichs 4-6/Recht (Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten) mit dem folgenden Stellenwert:

 

1 x Entgeltgruppe 10 TVöD / Besoldungsgruppe A 11 LBesG

 

Die Kompensation der Personalkosten der neu einzurichtenden Stelle erfolgt über die Mehreinnahmen im Rahmen der geplanten Maßnahme zu 2."

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