24.09.2018 - 5 Gleichstellungsplan 2017 bis 2021 und gleichbed...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die im Gleichstellungsausschuss gestellten Fragen mit E-Mail vom 13.9.2018 beantwortet und den Mitgliedern zugeleitet wurden.

An der folgenden Diskussion beteiligt sich Frau Stadtv. Bongers, Frau Stadtv. Schmidt, Frau Stadtv. Boos, Frau BM Opitz und Frau Stadtv. Walther, die alle zunächst einmal der Gleichstellungsstelle für das vorgelegte Maßnahmepaket des Gleichstellungsplans 2017-2021 als Fortschreibung des Frauenförderplans 2014-2016 danken.

Für Frau Stadtv. Bongers besteht die Herausforderung darin, den Ist-Zustand zu erkennen, zu evaluieren und zur Umsetzung zu bringen.

Frau Stadtv. Schmidt merkt an, dass die Gleichstellung keinesfalls ein Selbstläufer ist. Weil Frauen immer noch weniger gute Beurteilungen bekommen als Männer, sollte ein Beurteilungssystem in überarbeiteter Form auf den Weg gebracht werden.

Frau Stadtv. Boos betont die Notwendigkeit von Arbeitszeitmodellen und attraktiven Arbeitszeiten, damit Betreuungszeiten und Pflegezeiten wechselseitig von Männern und Frauen wahrgenommen werden.

Frau BM Opitz macht an der Teilzeitquote deutlich, dass in der Gesellschaft immer noch der Mann der in Vollzeit arbeitende Familienversorger ist und die Frau, zerrieben zwischen Vereinbarkeit von Familie und Beruf daneben auch noch den Haushalt managt.

Frau Stadtv. Walther hat den Eindruck, dass vieles aufgrund fehlender Ermutigung nicht gelingt. Dass rote Ampeln noch in Bereichen hinterlegt sind, auf die Einfluss genommen werden kann, hält sie für bedenklich.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt das Konzept zur Gleichstellung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Oberhausen und damit das Maßnahmenpaket des vorgelegten Gleichstellungsplanes 2017 bis 2021 als Fortschreibung des Frauenförderplanes 2014 bis 2016.

 

2. Der Rat nimmt den turnusmäßigen Bericht zum Gleichstellungskonzept zur Kenntnis."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage