24.09.2018 - 43.3 Bebauungsplan Nr. 642 - Weierstraße / Waldteich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 43.3
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 24.09.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz weist darauf hin, dass sämtliche Fragen, die im Planungsausschuss namentlich von Stadtv. Real gestellt worden sind, teilweise in der Sitzung, aber zum Teil auch schriftlich beantwortet wurden. Die Fragen mit den Antworten sind allen Fraktionen und Gruppen zugegangen. Er macht die zentrale Bedeutung des Projekts deutlich, insbesondere was die wirtschaftliche Entwicklung der Flächen anbelangt. Bei diesem und dem B-Plan 735 handelt es sich durchaus um eine wirtschaftsfreundliche Planung. Der Hinweis, es würde eine Versiegelung der Fläche stattfinden und damit die Weite der Fläche verloren gehen, berücksichtigt nicht ausreichend, dass es sich hier um eine bisher industriell genutzte Fläche handelt. Die Fläche ist zu keiner Zeit ein Naherholungsgebiet gewesen, sondern eine Gewerbe- und Industriefläche. Er zeigt durchaus Verständnis für die Besorgnis einiger Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund hat es auch eine Vielzahl von Gesprächsrunden gegeben. Dabei es ist gelungen, viele Skeptiker und auch Bürgerinitiativen von der Sinnhaftigkeit der Planung zu überzeugen. Das Projekt wurde in einer mehrjährigen Planungsphase entwickelt. Das macht deutlich, dass es sich um einen wohl durchdachten Planungsprozess handelt.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Walther, Stadtv. Zimkeit, Stadtv. Dr. Goeke, Stadtv. Real, Stadtv. Runkler, Stadtv. Osmann, Stadtv. Flore, Stadtv. Karschti, Stadtv. Nowak, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Ingendoh, Stadtv. Cordes, Stadtv. Emmerich, Frau Beig. Lauxen, Beig. Motschull, Stadtv. Runkler und OB Schranz.
Frau Stadtv. Walther hat zu der Antwort der Verwaltung auf die Frage, wie hoch das Kostenrisiko sei und wer die Kosten trägt, die Nachfrage, ob Straßen NRW die Kosten für die Erschließungsstraße trägt. Sie ist nicht gegen Arbeitsplätze, aber auch für die Umwelt. Unter dem Gesichtspunkt der Versiegelung von Flächen hat die Fläche doch bisher einen gewissen Erholungswert gehabt.
Stadtv. Zimkeit stellt sich die Frage, wie viele der 1.500 Arbeitsplätze zukünftig mit Mitarbeitern besetzt sein werden, die auch Steuerzahler in Oberhausen sein werden. Er bittet um eine Schätzung.
Stadtv. Dr. Goeke geht auf das Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaft und Umwelt ein unter Zugrundelegung der Bebauungspläne Nr. 642 (Brache Waldteich) und Nr. 735 (Erschließungsstraße). Das Waldteichgelände sei zwar keine Parkfläche, aber eine einzigartige Brachfläche mit einem hohen Wert für Tiere und Menschen. Für die meisten im Rat ist die Ansiedlung von Edeka ein Projekt, das von Erfolg gekrönt ist. Dieser Erfolg geht jedoch zu Lasten der Natur. Er hätte die Fläche gerne als Brachfläche belassen, die sich perspektivisch zu einem Naherholungsgebiet entwickelt.
Stadtv. Real macht deutlich, dass die Politik nicht nur an Kreuzkröten und Vögel denken sollte, sondern auch an die Menschen, die von der Ansiedlung des Edeka-Zentrallagers auf dem Waldteichgelände profitieren werden.
Stadtv. Runkler zeigt sich überrascht, dass von einer überhasteten Planung die Rede sein soll. Er hält die Entscheidung für klug, weil auf viele Gesichtspunkte Rücksicht genommen wird. Allein die Einwendungen und deren intensive Bearbeitung durch die vielfältigen Begutachtungen zeigen, dass hier das Gegenteil der Fall ist.
Stadtv. Osmann weist darauf hin, dass Industrie- und Gewerbeflächen im Ruhrgebiet knapp sind. Vor diesem Hintergrund kann es sich Oberhausen nicht leisten, eine 39 Hektar große, alte Industriebrache wie das Waldteichgelände nicht zu nutzen. Die Planungen sind kein einfacher Prozess gewesen, aber die Verwaltung hat gründlich gearbeitet. Die geplante Erschließungsstraße ist eine sehr gute Lösung und absolut notwendig. Sie wird dazu führen, dass die Verkehrsbelastung an der Weißenstein- und Erlenstraße eher geringer wird als höher. Hinsichtlich der Lärmbelastung und der Luftverschmutzung werden alle Grenzwerte eingehalten. Er ist überzeugt, dass dieses Projekt für Oberhausen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Stadtv. Flore bittet um Prüfung der Möglichkeit, eine Fotovoltaik Anlage auf dem Dach des Zentrallagers anbringen zu lassen. Sofern das Ergebnis positiv ausfällt, regt er an, entsprechende Nachverhandlungen mit dem Unternehmen Edeka Rhein Ruhr zu führen. Es wäre begrüßenswert, wenn sich das Unternehmen auf diesen Weg führen ließe.
Stadtv. Karschti regt mit Blick auf die Zukunft und insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um eine logistisch geprägte Firma handelt, an, weiterhin den Autobahnausbau zu fordern.
Stadtv. Nowak wird, was die Mitteilungen über die Anzahl der vorgesehenen Arbeitsplätze anbelangt, zunächst einmal eine abwartende Haltung einnehmen.
Stadtv. Große Brömer hält es für einen wichtigen und damit anzumerkenden Aspekt, dass auf dieser Fläche Arbeitsplätze entstehen. Ob es am Ende 1.000 oder 1.500 Arbeitsplätze sein werden, wird man abwarten müssen. Er erinnert daran, dass vor einigen Jahren das Duisburger Unternehmen Logport, damals Eigentümer der Gesamtfläche, einen Abstellplatz für seine Container gesucht hat. Die Koalition hat seinerzeit deutlich gemacht, dass sie das nicht mittragen wird. Deshalb ist er dankbar, dass es nicht mehr um Container geht, sondern tatsächlich ein Logistik-Zentrum entstehen wird. Was das Thema „Ausgleichsflächen“ anbelangt, möchte er darauf aufmerksam machen, dass die Fläche an der Biefangstraße eine sehr wertvolle ist. Es handelt sich um ein ehemaliges Sportgelände, welches als Teil des Sportstättenentwicklungskonzeptes als Bauland vorgesehen war. Es jetzt als Ausgleichsfläche auszuweisen, bedeutet für die Stadt einen nicht unerheblichen Einnahmeverlust. Er hofft, dass sich im Laufe des Prozesses noch eine andere Ausgleichsfläche finden wird. Dennoch ist er zufrieden über das, was sich entwickelt hat. Er wird den Prozess natürlich weiter begleiten und darauf achten, dass die Anmerkungen auch Beachtung finden.
OB Schranz berichtet, dass er gerne auch noch die Zentrale von Edeka Rhein-Ruhr nach Oberhausen geholt hätte. Das ist bisher nicht gelungen.
Die Zahl der Arbeitsplätze mit bis zu 1.500 Arbeitsplätzen je nach Ausbaustufe am neuen Logistikstandort wurde von Edeka Rhein-Ruhr mitgeteilt. Eine Information zu der Anzahl der Steuerzahler liegt nicht vor.
Frau Beig. Lauxen teilt mit, dass es Gespräche über das Thema Dachbegrünung gegeben hat, die nicht zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Bei einer Leichtbauweise ist eine Dachbegrünung offensichtlich nicht so geeignet. Dennoch nimmt sie die Themen Dachbegrünung und Fotovoltaik Anlage noch einmal mit in das nächste Gespräch mit dem Vorhabenträger.
Dez. Schmidt teilt ergänzend zur Biefangstraße mit, im Sportstättenkonzept sei seinerzeit ein Verkaufserlös von 610.000 € vorgesehen gewesen. Der wurde durch die Nutzung der anderen Flächen überkompensiert, sodass die Bezirksregierung mit den Einnahmen aus der Verwertung der Sportflächen zufrieden war. Das bedeutet nicht, dass ein Interesse an der Prüfung eines Tausches nicht gegeben ist. Aus seiner Sicht würde bereits die Verwertung einer Teilfläche dazu führen, dass man den damals errechneten Betrag erzielen könnte, da der Verkaufserlös relativ niedrig angesetzt worden war. Welche Flächen ersatzweise als Ausgleichsflächen in Frage kommen könnten, müsste geprüft werden. Die Planungsverwaltung hat signalisiert, dass ein Tausch durchaus noch einmal prüfenswert ist.
Im Anschluss an die inhaltliche Diskussion erfolgt eine Diskussion über die Frage der Notwendigkeit, Namen von Bürgerinnen und Bürgern, die Äußerungen, Anregungen oder Fragen in Bürgerversammlungen gestellt haben, zu schwärzen.
Frau Beig. Lauxen begründet das Vorgehen der Verwaltung mit der Datenschutzgrundverordnung und dem Vergleich mit anderen Städten. Diese Aussage veranlasst die Stadtv. Große Brömer und Runkler zu Nachfragen. Sie nannten als Beispiele für die nicht anonymisierte Handhabung die öffentlichen Bürgerveranstaltungen und die Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, die nicht zu Namensschwärzungen führen.
OB Schranz und Beig. Motschull sichern abschließend eine weitere Prüfung des Sachverhalts unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung und der vorgebrachten Anmerkungen zu. Ebenso werden die inhaltlichen Hinweise in die nächsten Verhandlungen mit dem Vorhabenträger genommen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und die Stimme der Stadtv. Frau Walther von der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung:
a) den Stellungnahmen zu IV.A.1, 2, 3, 5, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 16, 21 sowie zu IV.B.1, 3, 4, 5, 6, 8, 11 sowie zu IV.C.4, 5, 8, 9, 12, 13, 17, 19 stattzugeben;
b) den Stellungnahmen zu IV.A.17, 18, 19 sowie zu IV.B.7, 12 und zu IV.C.11, 14, 18 teilweise stattzugeben;
c) die Stellungnahmen zu IV.A.4, 6, 10, 14, 15, 20, 25 sowie zu IV.B. 2, 10, 13, 14, 16.1 sowie zu IV.C.1, 2, 3, 7, 10,15, 16 zur Kenntnis zu nehmen;
d) das Ergebnis der Bürgerversammlungen zu IV.A.22 und zu IVA.23 zur Kenntnis zu nehmen;
e) die Stellungnahmen zu IV.A.24, 26 sowie zu IV.B.9, 15, 16.2, 16.3, 17, 18 sowie zu IV.C.6 und 20 zurückzuweisen.
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).
2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:
a) den Bebauungsplan Nr. 642 - Weierstraße / Waldteichstraße - in der Fassung vom 18.01.2018 einschließlich der Ergänzung vom 06.08.2018 als Satzung;
Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV.NRW.2018, S.90).
b) die dem Bebauungsplan Nr. 642 beigefügten Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Fassung der Fortschreibung vom 04.09.2018 als Entscheidungsbegründung.
Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634),
Anlagen zur Vorlage
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