24.09.2018 - 45.16 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 45.16
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 24.09.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Kevin Wilms
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass der Antrag im Schulausschuss mit folgender Änderung des ersten Absatzes mehrheitlich zustimmend vorberaten wurde:
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung einer neuen Realschule, die ab Klasse 5/6 als grundständige Realschule geführt wird und ab Klasse 7 als erweiterte Realschule mit Schwerpunkt berufliche Perspektive, zu prüfen.
Diese neu zu gründende Realschule sollte idealerweise…….
Stadtv. Große Brömer kann den Antrag nicht befürworten, denn nach seiner Auffassung ist eine Aufbau-Realschule gar nicht genehmigungsfähig. Dieser Schultyp wird langfristig aufgelöst. An die Verwaltung ist seit der Diskussion über den Bildungsplan die Aufforderung zur Überlegung herangetragen worden, die Zügigkeit an der Gesamtschule Osterfeld zu senken. Daraus hat sich im weiteren Prozess in den Begleitgremien AG Bildungsplan und Regionalkonferenz, bei der Schulaufsicht, der Verwaltung und der Schulen aufgrund der gewachsenen Zahl der Abschulungszahlen die Diskussion ergeben, dass wünschenswerterweise eine neue Schule ohne Festlegung auf eine Schulform gegründet werden sollte. Das ist der Prüfauftrag, den die Verwaltung im Dezember 2017 vom Rat der Stadt erhalten hat. An dieser Stelle stellt sich die Frage, inwiefern es losgelöst von demografischen Entwicklungen sinnvoll sein kann, eine Schule zu gründen, die nur den primären Auftrag hat, ab Klasse 7 die Schulabgänger von Gymnasien und Realschulen aufzufangen. Es gibt Vorgaben seitens der Landesregierung, die für die Gründung einer neuen Schule benötigt werden. Dazu gehört beispielsweise eine Bedarfsermittlung sowie das Erreichen der Mindestanmeldezahlen. Wir befinden uns derzeit in einem offenen Verfahren, bei dem die Verwaltung auf der Basis einer vorherigen Bedarfsfeststellung alle Möglichkeiten zu Errichtung einer neuen Schule prüfen soll. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung sollte der Antrag zurückgestellt werden bis der Prüfauftrag der Verwaltung vorliegt.
Frau Hausmann-Peters macht deutlich, dass es aufgrund der jährlich stattfindenden unerfreulichen Verteilungsverfahren für die Schüler, die nach der Erprobungsstufe die Schule wechseln müssen die Diskussion gibt, dass es nicht genügend Kapazitäten gibt, diese Kinder aufzunehmen. Zudem gibt es kein pädagogisch adäquates Angebot für die Kinder, die keinen mittleren oder höheren Schulabschluss anstreben und deren Stärke möglicherweise woanders liegt. Im Dezember 2017, also vor 9 Monaten, hat die Verwaltung aufgrund eines einstimmigen Ratsbeschlusses den Auftrag erhalten, eine anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung vorzunehmen und die Möglichkeit der Einrichtung einer neuen Schule unter Berücksichtigung der Bedarfe zu prüfen. Ein Ergebnis dieser Prüfung ist bisher nicht vorgelegt worden. Deshalb hat die CDU-Fraktion sich die Mühe gemacht, die Schülerzahlen in den entsprechend zur Verfügung stehenden Quellen auszuwerten und die pädagogischen Bedarfe in den Blick zu nehmen mit dem Ergebnis, dass sich für die CDU- Fraktion die Notwendigkeit zur Einrichtung einer neuen Realschule gibt. Diese könnte als grundständige Realschule ab der Klasse 5 geführt werden und ab der Klasse 7 durch weitere Züge aufgestockt werden. Diese Schule soll sowohl für zukünftige 5-Klässler als auch für Seiteneinsteiger attraktiv sein. Es ist die erste konkrete Idee, die seit dieser Diskussion eingebracht worden ist. Den heutigen umformulierten Prüfauftrag hält sie entgegen der Äußerung ihres Vorredners keinesfalls für überflüssig.
Frau Beig. Münich teilt mit, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, die sich mit allen nach dem Schulgesetz möglichen Varianten beschäftigt hat. Nach dem jetzigen Zeitplan wird das Ergebnis der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung aller Varianten im November 2018 erst über den VV und dann die politisch Gremien eingebracht.
