17.09.2018 - 6 Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Anr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 17.09.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Karschti, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Dr. Goeke, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Runkler, Stadtv. Blanke, Beig. Motschull und OB Schranz.
Stadtv. Karschti schlägt vor, den Antrag nicht gänzlich abzulehnen, sondern den einen oder anderen Aspekt noch einmal zu überdenken. Eine eindeutige Position zu finden ist für ihn schwierig, da es um die Kompetenz des Hauptausschusses geht.
Frau Stadtv. Stehr zeigt sich erstaunt, dass dem Hauptausschuss durch den Antrag die Zuständigkeit genommen werden soll. Der Hauptausschuss ist nach ihrem Verständnis so etwas wie ein kleiner Rat. Deshalb würde sie dafür werben, dass Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin in der Zuständigkeit des Hauptausschusses bleiben.
Stadtv. Bruckhoff ist nach anfänglichen Zweifeln ebenfalls zu der Überzeugung gelangt, dass Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW im Hauptausschuss gut aufgehoben sind.
Stadtv. Dr. Goeke würde die Angelegenheit auch gerne im Hauptausschuss belassen. Angebracht wäre jedoch, wenn die Verwaltung keinen eigenen Beschlussvorschlag formuliert, sondern es vielmehr dem Gremium überlässt, über den Vorschlag des Antragstellers abzustimmen.
Stadtv. Große Brömer hält es für richtig, das hohe Gut der Anregungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Hauptausschuss zu bewerten. Was die Anmerkungen seines Vorredners anbelangt, kann er nur feststellen, dass die Verwaltung sich mit einer enormen Ernsthaftigkeit mit dem Sachverhalt beschäftigt hat und dem Antrag ausgesprochen wertschätzend gegenübertritt.
Stadtv. Runkler zeigt auf, dass die Verwaltung dazu verpflichtet ist, sich mit dem Beschlussvorschlag auseinanderzusetzen und einen Vorschlag zu unterbreiten. Der Hauptausschuss hat sodann die Möglichkeit, eine Änderung vorzuschlagen und zu beschließen.
Stadtv. Blanke kann nicht verstehen, dass die Antragsteller dem Hauptausschuss mangelnde Fachkompetenz vorwerfen. Bei der Trennung von Hauptausschuss und Finanz- und Personalausschuss gab es die Diskussion über die Einrichtung eines Beschwerdeausschusses, die dazu geführt hat, dass man sich sinnvollerweise auf den Hauptausschuss verständigt hat.
Beig. Motschull bestätigt, dass die Entscheidung für den Hauptausschuss als Beschwerdeausschuss richtig war. Er verweist auf die unterschiedlichen Unterschriften auf der Vorlage und macht deutlich, dass damit stets eine fachliche Auseinandersetzung auf verschiedenen Ebenen verbunden ist.
OB Schranz stellt abschließend fest, dass es keinen Änderungsvorschlag zum Beschlussvorschlag gibt und lässt sodann über die Vorlage abstimmen.
Beschluss
Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss:
"1. Der Hauptausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach § 24 GO NRW vom 29.05.2018 zur Kenntnis.
2. Der Hauptausschuss beschließt, der Anregung nicht zu entsprechen."
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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197,8 kB
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