17.09.2018 - 5 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Einrich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

1. Beig. und StK. Tsalastras macht darauf aufmerksam, dass ihm die Vorlage nicht zur Mitzeichnung vorgelegt worden ist, obwohl die Angelegenheit mit finanziellen Konsequenzen verbunden ist. Deshalb schlägt er vor, den Beschlussvorschlag zu ergänzen, indem ein Kompensationsvorschlag in entsprechender Höhe darzulegen ist.

Stadtv. Große Brömer kann dem durch einen Kompensationsvorschlag ergänzten Beschlussvorschlag grundsätzlich zustimmen. Er merkt allerdings an, dass die Stadt den Fokus nicht ausschließlich auf den Radverkehr, sondern auch auf die Verbesserung des Bus- und Bahnverkehres legen sollte. Es ist dringend notwendig, neben der Ausweitung des Fahrradverkehrs in den ÖPNV zu investieren, mit oder ohne Nahmobilitätsmanager. Er glaubt dagegen keinesfalls, dass Oberhausen den Anteil des Radverkehrs derart steigern kann, dass der CO2-Ausstoß merklich zurückgehen wird.

Stadtv. Karschti zeigt sich erfreut, dass mit dem Antrag eine Diskussion ins Rollen gebracht wird, die eine andere Blickrichtung auf die Verkehre in dieser Stadt aufzeigen soll.

Stadtv. Blanke vertritt die Auffassung, dass der Radverkehr für die Reduzierung des CO2- Ausstoßes nicht zu unterschätzen sei. Ohne einen schnellstmöglichen Ausbau des Fahrradverkehrs und des ÖPNV wird man das Klimaziel keinesfalls erreichen.

Stadtv. Runkler befürwortet die Einrichtung einer Stelle für einen Nahmobilitätsmanager, sofern die finanziellen Voraussetzungen und der Stellenplan das hergeben und dieser helfen kann, in dieser Angelegenheit Fortschritte zu erzielen. Allerdings wird man damit alleine die Schadstoffe nicht erheblich senken können.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Anregung des BUND und ADFC nach § 24 GO zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufgaben eines/er Nahmobilitätsmanagers/in und die dadurch entstehenden Personal- und Sachkosten sowie einen möglichen Kompensationsvorschlag darzustellen und das Ergebnis den zuständigen Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Ergebnis ist den Antragstellern entsprechend mitzuteilen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=125701&selfaction=print