25.09.2018 - 3 Weiterentwicklung der Sozialarbeit unter Erstel...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Gleibs erläutert die Vorlage.

Im Jahr 2015 wurde aufgrund der großen Anzahl an Menschen mit AsylbLG-Anspruch (ca. 2300) das „Team Sozialarbeit" aufgestockt. Damals sei die Hauptaufgabe die Erstversorgung dieser Menschen gewesen.

Mittlerweile gab es allerdings eine deutliche Verschiebung vom Rechtskreis des AsylbLG in den Rechtsbereich des SGBII. Somit entfalle für die Kommune auch die gesetzliche Pflicht, diese Menschen weiterhin zu betreuen. Jedoch ist eine fachliche Betreuung, losgelöst von der Zuständigkeit der Behörden, dringend geboten. Da nicht davon ausgegangen werde, dass Menschen, sobald sie vom AsylbLG ins SGBII kommen, plötzlich keine Betreuung und Beratung mehr brauchen, sei es nun wichtig, transparent die Bedarfe dieser insgesamt ca. 5000 Menschen darzustellen (AsylbLG und SGBII inklusive).

Bezüglich der organisatorischen Veränderungen des Teams Sozialarbeit werden zwei Dinge in der Sitzung ausführlich besprochen:

Erstens: Nachdem Herr Kocaoglu die Frage stellt, wie der Begriff „Integrationsbeauftragte" zustande gekommen sei, kommt es zur Diskussion um den Begriff. Herr Kocaoglu bemängelt, dass der Begriff irritierend sei, da Integration mehr umfasse als die Arbeit mit geflüchteten Menschen. Beig. Münich begründet diese Entscheidung mit einer Diskussion im Sozialausschuss zum „perspektivischem Umgang mit Flüchtlingen" vor ca. zwei Jahren.

Herr Telli stellt klar, dass ein/-e Integrationsbeauftragte/-r nur dann Sinn machen würde, wenn im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die einzelnen Zielgruppen, (Geflüchtete, EU-Binnenmigrant/-innen, Spätaussiedler/-innen etc.) sowie die Handlungsfelder klar benannt und beschrieben wären, sodass passgenauere Angebote geschaffen und generell am Integrationsansatz der Kommune gearbeitet werden könne. Auch dann tut er sich mit dem Begriff „Beauftragte/-r" schwer, weil das Beauftragtenwesen zu sehr dazu verleite, dass einzelne (Fach-)Bereiche sich selbst aus der Verantwortung entlassen.

Frau Oberste-Kleinbeck problematisiert weiterhin, dass der Titel „Integrationsbeauftragte" nicht den Möglichkeiten entspreche, die dieser Titel vermuten lasse.

Bezüglich der Begrifflichkeit erwähnt Beig. Münich, dass die Neuorganisation und ebenfalls die Bezeichnungen der Stellen noch nicht beschlossen wurden, und gerade deshalb hier im Integrationsrat auch zur Besprechung vorliegen. Sie freue sich über kritische Ansätze, um die Neuorganisation des Teams Sozialarbeit besser zu gestalten. Dies wird in mehreren Wortbeiträgen sehr kritisch bewertet, weil die Verwaltung gemäß dem Ratsbeschluss von 15.09.2014 beauftragt wurde, „gemeinsam mit dem Integrationsrat eine Arbeits- und Beteiligungsstruktur zu entwickeln, um die Ziele des Kommunalen Integrationskonzepts umzusetzen". Dieser Beschluss wurde noch einmal in der Ratssitzung vom 19.12.2016 bekräftigt. Es wird kritisiert, dass der Integrationsrat nicht von Anfang an bei der strukturellen Entwicklung beteiligt worden sei und erst nach der Vorlage des Verwaltungsvorschlages mit in die Erarbeitung einbezogen wird.

Zweitens: Die Neuorganisation des Team Sozialarbeit sieht auch eine Stellenstreichung vor: Von bisher 14,5 Stellen auf 11,0 Stellen. Beig. Münich begründet die Streichung von 3,5 Stellen damit, dass wenn die Zahlen der Leistungsberechtigten rückläufig sind, aufgrund des Betreuungsschlüssels auch die Stellen rückläufig sind. Sie könne den Ratsbeschluss zur Streichung nicht ignorieren. Der Verwaltungsvorstand habe sich einvernehmlich für diese Streichung entschieden.

Bei den Anwesenden im Integrationsrat besteht weitgehend Konsens, dass die sofortige Streichung der Stellen für die Integrationsarbeit des Team Sozialarbeit schwere Folgen haben könnte. Da der Bedarf der ca. 5000 Leistungsberechtigten Menschen erst noch erfasst werden müsse, könnte es auch fachlich fatal sein, so Herr Telli, erst Stellen zu kürzen und dann wieder neu suchen zu müssen. Er kritisiert ebenfalls, dass der für die Stellenkürzung verwendete Betreuungsschlüssel ausgerichtet ist auf die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften. Da viele der Geflüchteten mittlerweile allerdings in privatem Wohnraum lebten, sei auch dieser Schlüssel nicht mehr passend, da es aufwändiger sei, Menschen in privatem Wohnraum zu erreichen, zu beraten und zu betreuen. Auch Frau Oberste-Kleinbeck bemerkt, dass mit weniger Personal an der falschen Stelle gespart würde.

In einem einstimmigen Votum beschließt der Integrationsrat, folgende Empfehlung dem Rat der Stadt Oberhausen abzugeben:

1. Der Integrationsrat empfiehlt, den Begriff der „Integrationsbeauftragten" in dem Organigramm aus oben genannten Gründen zu streichen und bis zu einer konsensualen Lösung bzw. Gesamtkonzeption die bisherige Bezeichnung beizubehalten.

Der Integrationsrat wünscht sich die Initiierung eines Prozesses zur Erarbeitung einer Geamtkonzeptionneuer Vorschläge.

2. Der Integrationsrat empfiehlt, die im Vorschlag der Verwaltung enthaltene Stellenstreichung in Höhe von 3,5 Stellen abzuweisen.

Frau Dubbert weist anschließend noch darauf hin, dass der Sozialausschuss und der Finanzausschuss auch schon ihre Empfehlungen zu den Stellenstreichungen abgegeben haben und es nicht so aussehe, als würden diese Stellen tatsächlich gestrichen. Herr Telli hält es dennoch für wichtig, dass der Integrationsrat der Stadt sich hierzu positioniert. Er weist in diesem Zusammenhang auf den §27 der GO NRW hin. Dort ist ausdrücklich vom Gesetzgeber erwünscht, dass der Integrationsrat sich einbringt. Daher erübrige sich die Diskussion im Integrationsrat nicht, weil ein anderer Ausschuss oder mehrere andere Ausschüsse schon Empfehlungen abgegeben haben.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=125182&selfaction=print