12.09.2018 - 6.1 Antrag der CDU-Fraktion – Maßnahmen zur Behebun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Unter Berücksichtigung der unter TOP 5.11 gemachten Aussagen nimmt Herr Beigeordneter Motschull nur noch zu den, in der Beratungsvorlage näherbezeichneten Gebieten an der Goebenstraße und der Gutenbergstraße, Stellung.

 

Der Eigentümer an der Goebenstraße ist auch bereits mehrfach kontaktiert worden. Um hier die Probleme in den Griff zu bekommen besteht seitens Herrn Beigeordneten Motschull bspw. nur die Möglichkeit das Grundstück ggfs. anders einzufrieden.

 

Bei der Gutenbergstraße wird derzeit ein Bauvorhaben realisiert. Die Baugenehmigung an den Investor wird etwa in zwei - drei Wochen erwartet.

 

Sollte bis zur 31. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen ein neuer Sachstand bekannt sein, wird die Verwaltung einen entsprechenden Bericht geben.

 

Danach trifft die Bezirksvertretung den nachfolgenden geänderten Beschluss.

 

 

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beauftragt die Verwaltung der Stadt:

 

1. Den Eigentümer der Grundstücke mit Ausnahme der Besitzung Gutenbergstraße Freifläche zwischen den Hsnr. 11-13 zu kontaktieren und dazu anzuhalten, bestehende Gefahrenquellen und Müll auf dem Grundstück zu beseitigen.

 

2. Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen in der nächsten Sitzung am 07.11.2018 über den Verfahrensstand nach Punkt 1 zu berichten.

 

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