25.06.2018 - 26 Finanzierung der Kostensteigerung bei dem gebäu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Sitzung:
-
31. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Bearbeitung:
- Petra Guthoff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Karschti, Stadtv. Große Brömer, OB Schranz, Stadtv. Blanke, Frau Stadtv. Müthing , Stadtv. Mellis, Stadtv. Bruckhoff und 1. Beig. und StK. Tsalastras.
Stadtv. Karschti geht es nicht darum, den Prozess zu stoppen, sondern vielmehr darum, dass unter Berücksichtigung seiner Hinweise eine gewisse Sicherheit formuliert wird, die zukünftig die Entstehung solcher Kostenexplosionen verhindert. Es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine exakte Analyse der Ursachen für die Mehrkosten erforderlich ist.
Für Stadtv. Große Brömer wird die Zielrichtung zwar ansatzweise deutlich, aber den Sachzusammenhang mit einem Verzicht auf die Vorberatung in Ausschüssen kann er nicht nachvollziehen. Wenn die Bürgerliste nunmehr eine grundlegende Analyse der Ursachen für die Mehrkosten haben möchte, wäre es gerade sinnvoll, die Fachausschüsse zu beteiligen. Deshalb schlägt er vor, daraus einen separaten Antrag zu erstellen und diesen in den Ausschüssen beraten zu lassen.
OB Schranz berichtet, dass mit dem Einbinden der Berichtsvorlage aus dem FPA in die Verwaltungsvorlage etwas Ähnliches versucht wurde. Sowohl die einzelnen Ursachen für die Kostensteigerung in den verschiedenen Kostengruppen, als auch die Diskussion mit Herrn Kalthoff (OGM) haben deutlich gemacht, dass die OGM die Quadratmeterkosten bei ihrer Kostenschätzung unverkennbar angehoben hat, um auf die Ausschreibungsergebnisse mit Blick auf die gute Baukonjunktur zu reagieren und zu vermeiden, dass eine solche Überschreitung bei Nachfolgeprojekten wieder auftreten könnte.
Frau Stadtv. Stehr macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage eine Analyse beinhaltet. Sie kann nicht nachvollziehen, was Stadtv. Karschti darüber hinaus möchte.
Stadtv. Karschti hätte eine Anpassung der Leistungsverzeichnisse für angemessen gehalten.
Stadtv. Blanke vertritt die Auffassung, dass in der Vorlage sehr deutlich aufgezeigt wurde, welche Maßnahmen ergriffen worden sind. Gäbe es ein Konzept, wie man Überzahlungen verhindern kann, wäre er sehr daran interessiert.
Frau Stadtv. Müthing verweist auf die Diskussion im FPA und die Ausführungen von Herrn Kalthoff zu diesem Thema, der dort sämtliche Fragen von Herrn Karschti aufgegriffen hat.
Stadtv. Mellis hat der Vorlage entnommen, dass offensichtlich zwischen der OGM und der VZO am 19.7.2016 ein Generalübernehmervertrag zu einem vereinbarten Festpreis abgeschlossen worden ist. Die OGM hat ihrerseits die Leistungen zur schlüsselfertigen Erstellung über eine Einzelgewerkvergabe organisiert. Warum gibt es hier die Differenz zwischen dem Generalübernehmervertrag auf der einen Seite und der Einzelgewerkausschreibung auf der anderen Seite?
Allen Beteiligten müsste klar sein, dass die ermittelten Mehrkosten nur eine Momentaufnahme der auf Basis der bisherigen Kostenermittlung darstellt. Bis zur Fertigstellung dauert es noch etwa ein halbes Jahr, sodass die Möglichkeit weiterer Kostensteigerungen nicht ausgeschlossen werden kann. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens erfolgt die Kostenfeststellung und legt damit die konkrete Höhe der Kosten fest. Nach seinem Verständnis sind in dem Punkten 2 und 3 des Beschlussvorschlages zwar Finanzierungsvorschläge auf Basis der heute bekannten Kostensteigerung dargestellt. Sie enthalten jedoch keine Reserven für weitere Kostensteigerungen. Sind weitere Kostensteigerungen ausgeschlossen und wenn nein, welche Vorsorge wurde getroffen? Wenn nachfinanziert wird, sollte auch Vorsorge für eine mögliche Kostensteigerung getroffen werden. Unter Punkt 4 des Beschlussvorschlages ist die Rede von einer Kontokorrentlinie von max. 2 Mio. €. Diese wird nach seinem Verständnis jedoch nur eingerichtet, wenn eine Darlehensfinanzierung nicht möglich ist.
Stadtv. Bruckhoff hat bereits in der Sitzung des FPA danach gefragt, ob es sich bei der Ermittlung der Mehrkosten nicht um eine Momentaufnahme handelt und erst nach Abschluss der Maßnahme, wenn die Endabrechnung vorliegt feststeht, ob noch eine Nachberechnung erforderlich wird. Diese Frage wurde nicht beantwortet.
OB Schranz hat in Erinnerung, dass Herr Kalthoff in der Sitzung des FPA sehr ausführlich über Kostenanschlag, -schätzung und -feststellung berichtet hat und darauf hingewiesen, dass es eine letzte Sicherheit erst bei der Kostenfeststellung geben wird.
Stadtv. Mellis merkt an, dass man sich augenblicklich im Stadium der Kostenberechnung befindet. Es liegen die Ergebnisse der Ausschreibung vor, die eine Überschreitung der Kostenschätzung ausweisen. Daraus kann man nicht ableiten, wie das Ergebnis bei der Kostenfeststellung aussehen wird. Wichtig wäre, aufgrund der bisherigen Ausschreibungen eine realistische Einschätzung zwischen der Kostenberechnung und aller erbrachten Leistungen zum 31.12 zu treffen. Auf dieser Grundlage ist zu prüfen, ob die Annahmen stimmen und ob Beschleunigungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Beig. und StK. Tsalastras hat nach den Ausführungen im FPA wahrgenommen, dass diese Einschätzung erfolgt ist und es dennoch keine absolute Garantie dafür gibt, dass es auch so eintreffen wird.
OB Schanz hält fest, dass folgende Fragen zu klären und nachgereicht werden:
- Warum gibt es eine Differenz zwischen dem Generalübernehmervertrag und der Bepreisung auf der einen und den Einzelgewerken und deren Ausschreibungsergebnissen auf der anderen Seite (Stichwort Risikoübernahme)?
- Die OGM/VZO sind zu bitten, noch einmal etwas zum Thema „eingeplanten Reserven, Vorsorge und mögliche Risiken“ zu sagen.
Die Frage, ob der Generalübernehmervertrag schon einmal Gegenstand einer Berichterstattung oder Entscheidung im Rat war, konnte Oberbürgermeister Schranz noch im Laufe der Ratssitzung beantworten. Der Generalübernehmervertrag war Gegenstand der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 9. Mai 2016.
Die Antworten der OGM GmbH sind nachfolgend als Bestandteil der Niederschrift beigefügt.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass der Bereich 9-5 von der OGM GmbH zu den Fragen aus der letzten Ratssitzung die Kostensteigerungen bei der Errichtung des Jobcenter betreffend bzw. den erbetenen Stellungnahme zum weiteren Vorgehen, um weitere Risiken für Kostensteigerungen zu vermeiden, folgende Antworten erhalten hat, die nachfolgend wörtlich wiedergeben werden:
Warum gibt es eine Differenz zwischen dem Generalübernehmervertrag und der Bepreisung auf der einen und den Einzelgewerken und deren Ausschreibungsergebnissen auf der anderen Seite (Stichwort Risikoübernahme)?
Der Generalübernehmervertrag wurde auf der Basis einer Kostenannahme bepreist. Es lagen keine aussagekräftigen Unterlagen vor, welche vergleichbar sind mit den Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibung der Einzelgewerke erfolgte auf Grundlage der Ausführungsplanung, die sich teilweise von der damaligen Grundlage des Generalübernehmervertrages planerisch erheblich unterscheidet. Die Ausschreibungsergebnisse der Einzelgewerke weichen erheblich - auch von der Kostenberechnung - ab. Dieses ist auf die starke Konjunktur im Baubereich zurückzuführen.
Die OGM/VZO ist zu bitten, noch einmal etwas zum Thema eingeplante Reserven, Vorsorge und mögliche Risiken zu sagen.
Auf Grund der Tatsache, dass mittlerweile fast alle Vergaben durchgeführt worden sind, ergibt sich eine gewisse Sicherheit, da mögliche Risiken minimiert worden sind. Die Architekten, Bauleiter, Fachingenieure und auch die auszuführenden Firmen wurden noch einmal ausdrücklich auf die Situation des Marktes und den daraus resultierenden Folgen hingewiesen. Es findet daher durch die Oberbauleitung HPP ein wöchentlicher Abgleich der Kostenverfolgung statt. Nachträge werden nur dann genehmigt, wenn der Kostensteigerung ggfs. auch in anderen Gewerken Kostenreduzierungen gegenüberstehen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE LISTE-Fraktion und des Stadtverordneten Nowak folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2,1 Mio. EUR bei der Finanzstelle 510009020106105 - Integriertes Dachgewächshaus und Finanzposition 78510-Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen.
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Hinweis: Eine Finanzierung erfolgt durch Maßnahmen-/Teilmaßnahmenverschiebungen im laufenden Gesamtinvestitionshaushalt 2018 in entsprechender Abstimmung mit den betroffenen Bereichen, so dass bzgl. o.g. Sachverhaltes keine anderen Investitionsmaßnahmen direkt gestrichen oder verschoben werden müssen.
3. Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der VZO Verwaltungszentren Oberhausen (VZO) wird angewiesen, die zur Finanzierung der Mehrkosten des Projektes JobCenter bis zu einer Höhe von 5.700 T€ für das Verwaltungsgebäude sowie 1.425 T€ für die Parkhaussanierung notwendigen Beschlüsse (inkl. Darlehensaufnahme) zu fassen und die Geschäftsführung entsprechend zu ermächtigen. Dabei soll einer vollständigen Darlehensfinanzierung Vorrang eingeräumt werden. Ggf. notwendige Bürgschaftserklärungen seitens der Stadt obliegen einer gesonderten Beschlussfassung des Rates und der Genehmigung der Bezirksregierung.
4. Sofern eine (auch teilweise) Darlehensfinanzierung nicht möglich ist, wird der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der VZO angewiesen, die Geschäftsführung anzuweisen und zu ermächtigen, ein Contracting-Modell zur Finanzierung der Mehrkosten für das Jobcenter umzusetzen, die Mehrkosten der Sanierung des Parkhauses Linsingenstraße aus Eigenmitteln darzustellen sowie eine Kontokorrentlinie bis max. 2.000 T€ aufzunehmen.
5. Die Geschäftsführung der VZO ist durch den Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der VZO anzuweisen, die zur Anpassung des Generalübernehmervertrages vom 19.07.2016 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
6. Die Geschäftsführung der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) ist durch den Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der OGM anzuweisen, die zur Anpassung des Generalübernehmervertrages vom 19.07.2016 erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Den durch den Rat der Stadt entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrates der OGM wird empfohlen, dort ggf. entsprechend zu beschließen."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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279,1 kB
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