25.06.2018 - 15 3. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Dr. Goeke versteht, dass der Handel ein Interesse an zusätzlichem Umsatz hat. Er ist jedoch davon überzeugt, dass dieser den Kampf gegen den Internethandel durch Sonntagsöffnungen nicht gewinnen kann. Nach seiner Auffassung gehört der Sonntag der Familie. Auf keinem Fall aber sollte dem Antrag des Centros zugestimmt werden, denn da steht für ihn die Veranstaltung nicht im Vordergrund.

Für Stadtv. Karschti sind die Aussagen der relevanten Akteure wie der Kirchen und Verdi richtungsweisend. Für den Einzelhandel sieht er die Notwendigkeit neue Wege zu gehen, um dem Internethandel entgegenzutreten.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „3. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen2018"."

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Anlagen zur Vorlage