25.06.2018 - 24 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der in der Anlage genannten Maßnahmen ab dem Jahr 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf."

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen für die in der Anlage dargestellten Maßnahmen wie folgt:

 

 

Auftragsnummer Bezeichnung Kostenart  Bezeichnung Betrag

250008010188 Projekte  531833 Aufwendungen 453.300,00 EUR

  Sport/KIF  für Zuschüsse

    an übrige

    Bereiche/KIF

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 41.250,00 EUR (Eigenanteil der Stadt Oberhausen) sowie folgende Mehrerträge:

 

Auftragsnummer Bezeichnung Kostenart  Bezeichnung Betrag

250008010188 Projekte 414001 Zuweisungen  370.800,00 EUR

  Sport/KIF  vom Bund/KIF

250008010188 Projekte 448801 Erstattung von   41.250,00 EUR

  Sport/KIF  übrigen

    Bereichen/KIF

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=124300&selfaction=print