25.06.2018 - 23 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Sitzung:
-
31. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der Tiefbaumaßnahme L 621 Postweg im Jahr 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag in EUR
560012010100050 KIF L 621 785200 AiB Tiefbau- 180.200,00
Postweg maßnahmen
Deckungsvorschlag:
Mehreinzahlungen in Höhe von 162.180,00 EUR bei Finanzposition 681003 - Investitionszuweisungen vom Bund - KIF - sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 18.020,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet."
