25.06.2018 - 39.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 - Bramme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 39.2
- Sitzung:
-
31. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Karschti hat eine Frage zu dem als Anlage beigefügten Gutachten der Seveso III-Richtlinie. Werden die umliegenden Objekte wie Lidl, die Spielhalle etc. ebenso bewertet, wie die Fläche von Decathlon im Hinblick auf die Lage und den Abstandswerten zu der Air Liquid Deutschland GmbH und müssen sie sich ebenfalls bestimmten Maßnahmen unterwerfen? Wird die Richtlinie gleich oder unterschiedlich ausgelegt für die Flächen, die sich innerhalb dieses Wirkungskreises befinden?
Für OB Schranz ist die entscheidende Frage nicht, ob die Richtlinie unterschiedlich ausgelegt wird, sondern wo sie bei entsprechenden Bauanträgen oder Planungsvorhaben anzuwenden ist und wo es Bestandsschutz gibt.
Beig. Motschull bestätigt die Hinweise von OB Schranz. Es gibt mehrere Projekte, die sich im Bereich von Air Liquid befinden. Es handelt sich dabei um einen gutachterlich festgehaltenen sogenannten „Störfallbetrieb“. Es gibt ein Gutachten, das zu einer Vereinbarung bezüglich der Lagerkapazitäten geführt hat. Danach gibt es bestimmte Abstände, die einzuhalten sind und wonach sich die Verwaltung ab dem Planungsstadium richtet.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der LINKE LISTE Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt das Verfahrensgebiet zu verkleinern (siehe Punkt V).
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).
2. Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
3. Nr. 27 vom 22.05.2018 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht und planungsbezogenen Fachgutachten.
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).
Anlagen zur Vorlage
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415,5 kB
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