25.06.2018 - 5 Weiterentwicklung der Leitlinien der Bürgerbete...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die Drucksachen unter TOP 5, 5.1, 5.2 und 5.3 gemeinsam zur Beratung auf. Die Beratungsergebnisse sind bei den einzelnen Tagesordnungspunkten hinterlegt.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Flore, Frau Stadtv. Boos, OB Schranz, Stadtv. Karschti, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Nowak, Frau Stadtv. Wittmann und Stadtv. Krey.

Stadtv. Bruckhoff begleitet den Prozess der Bürgerbeteiligung seit Jahren kritisch und vermisst bis heute klare verbindliche Regeln. So ist aus den überarbeiteten Leitlinien nicht ersichtlich, wann eine Mitbestimmung bei einem Vorhaben erwünscht ist und wann nicht. Das machte er vor allem daran fest, dass bei der Umgestaltung der Spielplätze an der Tirpitz-, an der Garten- und der Ziegelstraße keine Mitbestimmung vorgesehen war. In den Leitlinien hingegen wird klar beschrieben, dass Spielplatzumgestaltung in den Bereich der Mitbestimmung fällt. Sofern die Bürger und Bürgerinnen nicht zu beteiligen sind, hält er eine Begründung der Entscheidungsträger für angemessen. Das Erfordernis beweisen die aktuellen Ereignisse am John-Lennon-Platz. Hier ist der Prozess in eine Schieflage geraten, bis der Oberbürgermeister eingeschritten ist.

Stadtv. Flore berichtet, dass nach seiner Erinnerung in keinem Bereich mehr Beteiligung stattfindet, als bei den Kinderspielplätzen. Es werden Konzepte erstellt, die anschließend den beteiligten Kindern vorgestellt werden. Ob Kinderspielplätze generell einer Mitbestimmung unterzogen werden sollen, muss wohl überlegt werden, denn es ist nicht jeder Mitbürger daran interessiert, einen solchen in seiner Umgebung zu haben. Zudem heißt Bürgerbeteiligung auch nicht, dass es immer zu einer konstruktiven Entscheidung kommen wird.

Frau Stadtv. Boos hatte die Gelegenheit, an der Entwicklung der Leitlinien und den dazu gehörigen Workshops teilzunehmen. Die Entscheidungen wurden durchweg von den Bürgerinnen und Bürgern als Mitglieder des Arbeitskreises einstimmig mitgetragen. Für sie ist dieses Votum maßgebend.

OB Schranz schlägt vor, die Umgestaltung der drei Spielplätze unter Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden zu lassen. Gleiches gilt prinzipiell für die Spielplatzumbauten im Rahmen des Spielraumentwicklungsplanes bis zum Jahr 2020. Die Vorhabenliste würde sodann um das Kreuzchen bei der Mitbestimmung ergänzt, wenn der Rat diese Entscheidung mitträgt.

Stadtv Karschti vertritt die Auffassung, dass Verwaltung und Politik nichts von ihrer Macht abgeben wollen.

Frau Stadtv. Stehr stellt klar, dass Demokratie ein hohes Gut ist. Es geht nicht darum, Partikularinteressen einzelner Gruppen zu vertreten. Deswegen sitzen alle hier. Die Idee, die Leitlinien mit den Vorschlägen von BOB im Rat zu heilen, findet sie gut, zumal es sich eher um redaktionelle Änderungen handelt. Darüber hinaus schlägt sie vor, dass der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung die Leitlinien und die Anmerkung in seiner nächsten Sitzung prüft.

Stadtv. Große Brömer möchte an dieser Stelle die Rolle des Rates und das Selbstverständnis von Stadtv. Karschti zu seiner Rolle im Rat ansprechen. Die Stadtv. sind nicht in den Rat gewählt worden, um Macht auszuüben, sondern um Verantwortung für die gesamte Stadt zu übernehmen. Wer alles den Bürgern überlassen will, der kann nicht abgrenzen. Bürgerbeteiligung und -mitbestimmung ist gewünscht, aber nicht das alleinige Kriterium. Als Beispiel nennt er die Unterbringung von Flüchtlingen. Das sind keine Fragen, über die Bürger bestimmen könnten, sondern es ist die verantwortungsvolle Aufgabe des Rates. Dass bei den Spielplätzen das Kreuzchen nicht bei der Mitbestimmung gemacht worden ist lag daran, dass die Kinderbeteiligung in die Beratung institutionalisiert worden ist.

Stadtv. Nowak möchte mit seinem Änderungsantrag erreichen, dass für die Bürgerbeteiligung der größtmögliche Rahmen der Mitbestimmung gesetzt wird, indem das Beteiligungsmodell einer ständigen Überprüfung, Bewertung und Verbesserung unterzogen wird, was die Beteiligungsformen Information, Anhörung, Mitberatung und-bestimmung angeht. Er beantragt einen Bericht der Verwaltung mit einer Auswertung der ersten eineinhalb Jahre. Dieser soll die Frage beantworten, mit welcher Anzahl Bürgerinnen und Bürger an welchen Projekten beteiligt waren.

Frau Stadtv. Wittmann zeigt sich erfreut darüber, dass das Wort „Verantwortung“ gefallen ist. Wenn in der Öffentlichkeit als Bild wahrgenommen wird, es funktioniert nicht, sollte man sich im Klaren sein, dass dieses Projekt gefährdet ist. Es geht hier nicht um Wünsche. Vielmehr sollte der Blick auf das ausgerichtet sein, was geht.

Stadtv. Krey weist darauf hin, dass viele Bürgerbeteiligungsveranstaltungen auch bereits bevor es BOB und die Bürgerliste gab, stattgefunden haben. Manche Veranstaltungen haben bedauerlicherweise den Weg in die Presse nicht gefunden. Als Bürgerbeteiligung versteht er nicht nur die Großveranstaltung mit Moderator. Sie beginnt für ihn mit dem Verlassen des Ratssaals.

OB Schranz ruft die drei Änderungsanträge unter TOP 5.1, 5.2, und 5.3 zu Abstimmung auf und lässt sodann über die Vorlage der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste Oberhausen folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage 2 beigefügten überarbeiten „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“.

Der Rat der Stadt bittet den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung bei der nächsten Evaluation der Leitlinien der Bürgerbeteiligung zu prüfen, inwieweit Kriterien zu ergänzen sind, die für die vorgesehene Beteiligungsform der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich sind.

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Anlagen zur Vorlage

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