14.06.2018 - 3.11 Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fehime Sakur
Beratung
Herr Stadtv. Große Brömer lobt die Vorlage als richtigen Schritt, um der demographischen Entwicklung und dem damit einhergehenden Personal- und Fachkräftemangel entgegenzusteuern. Er erinnert dabei an das Jahr 2009, als der Stadt Oberhausen noch durch die Gemeindeaufsicht die Ausbildung aufgrund der angespannten Haushaltslage untersagt worden ist. Herr Stadtv. Große Brömer sieht allerdings die Anzahl der Ausbilder sowie die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten als mögliche Einschränkung für die Zahl der möglichen Ausbildungsstellen und bittet die Verwaltung, dazu Stellung zu nehmen. Sollte die Zahl der Ausbilder/innen ein Problem darstellen, regt er an, ein Anreizsystem zu schaffen, um die Bereitschaft zu erhöhen, sich als Ausbilder/in zu engagieren.
Frau Stadtv. Wittmann fragt, inwieweit die Rahmenbedingungen zu den Themen Fördermöglichkeit, Aufstiegsmöglichkeit und Frauenförderung im Wettbewerb mit anderen Kommunen als Instrumente eingesetzt, neu gedacht und nach außen kommuniziert werden.
Herr Stadtv. Karschti regt an, dass die Stadtverwaltung einen Plan zur Personalentwicklung vorlegen soll.
Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass die Personalbedarfsberechnung hauptsächlich auf den demographischen Daten und deren Entwicklung beruht. Hinzu kommen die Erfahrungswerte der letzten Jahre, die mit in den Bericht einfließen. Er weist darauf hin, dass die Rahmenbedingungen rund um die Ausbildung nicht einfacher werden. So werden insbesondere an die Ausbilder/innen besondere Anforderungen gestellt. Diese müssen selber Prüfungen ablegen und die Abwicklung der Ausbildung nachweisen.
Herr Dezernent Schmidt stellt dar, dass er zusammen mit dem Oberbürgermeister an einem Ausbilder-Forum teilgenommen hat, das sich an die Ausbilder/innen der Stadt Oberhausen richtet. Dabei hat die Stadtverwaltung den Ausbildern/innen neben der Honorierung ihrer Leistungen auch praktische Hilfe angeboten. Er verweist darauf, dass der finanzielle Aspekt bei der Honorierung eine eher untergeordnete Rolle spielt und die Leistung hauptsächlich durch die Sondergewährung von Freizeitausgleich belohnt wird. Außerdem wird in Einzelfällen geschaut, ob eine weitere Entlastung der Ausbilderin oder des Ausbilders zum Beispiel durch eine Entlastungen bei den Fallzahlen bezüglich der eigenen Arbeit angeboten werden kann.
Eine weitere Herausforderung bereitet nach den Ausführungen von Herrn Dezernent Schmidt die Vorgabe, dass bei den Stadtinspektoranwärtern/innen alle drei Jahrgänge zeitgleich im Finanzbereich ausgebildet werden müssen. Dafür sucht die Verwaltung kreative Lösungen, beispielsweise in Form von größeren Ausbildungsbüros, in denen viele Auszubildende gleichzeitig untergebracht werden können oder andere Fachbereiche als im Bereich Finanzen, in denen vergleichbare Arbeiten anfallen. Des Weiteren weist Herr Dezernent Schmidt darauf hin, dass die Stadtverwaltung versucht, Lösungen zu finden, um sich zusammen mit den anderen, umliegenden Städten, trotz des herrschenden Wettbewerbs, gegenseitig zu unterstützen.
Herr Dezernent Schmidt führt aus, dass es bezogen auf den Wettbewerb und den Konkurrenzdruck nicht einfach ist, sich bei gleicher Bezahlung und gleichen Arbeitszeiten von den anderen Städten abzuheben. Die Stadtverwaltung versucht dabei, durch moderne Arbeitsplätze und Arbeitsverhältnisse einen Anreiz zu schaffen, dass Bewerber/innen sich für die Stadt Oberhausen entscheiden. Herr Dezernent Schmidt stellt dar, dass die Stadtverwaltung Oberhausen für den neuen Ausbildungsjahrgang ein Online-Bewerberverfahren anbietet, so dass auch die Bewerber/innen angesprochen werden können, die sich nur online bewerben. Um die Attraktivität der Ausbildung bei der Stadt Oberhausen zu stärken, wird inzwischen wieder eine unbefristete Übernahme garantiert. Eine Ausnahme bildet nur der Fall, dass die/der Auszubildende die Prüfung mit der Note 4 abschließt. In solchen Fällen wird erst ein Zeitvertrag von einem Jahr vereinbart, nach der aber bisher alle Kandidaten ebenfalls unbefristet übernommen worden sind.
Auf Frau Stadtv. Wittmanns Frage erläutert Herr Dezernent Schmidt, dass die Weitereinwicklungs- und Karrierechancen mit den Kandidaten/innen ausführlich besprochen werden. Dabei wird auch aufgezeigt, dass bei der Stadt Oberhausen eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit Rücksicht auf die Familie möglich ist, was sich an über 600 verschiedenen Arbeitszeitmodellen widerspiegelt. Auf eine Frauenförderung wird besonderen Wert gelegt, was sich letztlich daran zeigt, dass zwei Drittel der Bewerber/innen und Auszubildenden Frauen sind. Des Weiteren hebt Herr Dezernent Schmidt hervor, dass die Stadt Oberhausen eine Imagekampagne gestartet hat. So sollen die Mitarbeiter/innen ein Spiegelbild der Gesellschaft darstellen und sich auch zu entsprechenden Anteilen beispielsweise aus Bürgern/innen mit Migrationshintergrund zusammensetzen. Die Aus- und Fortbildung nutzt jede Chance, die städtischen Berufsbilder an Schulen und auf sonstigen Veranstaltungen vorzustellen und dafür zu werben. Außerdem hat die Stadtverwaltung einen Imagefilm gedreht, Flyer erstellt und Interessensverbände angesprochen.
Herr Dezernent Schmidt weist auf das Problem der Kapazitäten der überregionalen Ausbildungsträger hin. So werden beispielsweise die Inspektoranwärter/innen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ausgebildet. Dort bilden aber neben den Kommunen auch die Polizei und die Rentenversicherungsträger aus. Dabei haben die Fachhochschulen ein Problem, größere Kapazitäten an Ausbildungsplätzen anzubieten, um die die Stadt dann auch noch mit der Polizei und den Rentenvesicherungsträgern konkurriert. Daher kann die Stadt Oberhausen die Ausbildungsplätze nicht beliebig erhöhen, weil es nicht genügend Plätze bei der Fachhochschule gibt. Hinzu kommt, dass neue Kapazitäten oftmals direkt an die Polizei vergeben werden. Die Thematik ist im Städtetag diskutiert worden und die anderen Kommunen stehen vor dem gleichen Problem. Die Kommunalvertreter wollen in Zukunft versuchen, in die entsprechenden Gremien zu gelangen, um Einfluss darauf nehmen zu können.
Herr Stadtv. Große Brömer fragt, ob es ein festgelegtes Kontingent für die Kommunen an der Fachhochschule gibt und wie die Verteilung der Ausbildungsplätze festgelegt wird.
Herr Dezernent Schmidt erklärt, dass die Fachhochschule jeweils eine Bedarfsabfrage für 5 Jahre durchführt. Dabei ist es für die Stadt Oberhausen schwer, jeweils festzulegen, wie viele Ausbildungsplätze in 5 Jahre angeboten werden sollen. Eine seriöse Prognose ist jeweils nur für die nächsten beiden Jahre möglich. Letztlich entscheidet das Innenministerium über die Verteilung der Ausbildungsplätze an der Fachhochschule. Dabei wurden in den letzten Jahren Standorte von Fachhochschulen geschlossen. Jetzt soll das Angebot der Fachhochschulen aber wieder ausgeweitet werden. Hinzu kommt, dass es für die Fachhochschulen auch schwer ist, neue Dozenten, sowohl als Haupt-, als auch als Nebenamtler, zu finden.
Anlagen zur Vorlage
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