20.06.2018 - 1.6 Prüfung des Bundesrechnungshofes im Aufgabenfel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.6
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hartmut Nebel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu den Fragen von Frau Willing-Spielmann nimmt zunächst Frau Münich Stellung. Sie weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss in der Vergangenheit bereits im Rahmen der Rückholquote auf Missstände in der Unterhaltsvorschusskasse hingewiesen wurde. Die Unterhaltsvorschusskasse sei zwar stellenplanmäßig auskömmlich ausgestattet, durch Vakanzen und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit war der Aufgabenbereich zeitweise nur zu annähernd 50 % besetzt gewesen. In dieser Situation hat der damalige Bereichsleiter in Abstimmung mit der Beigeordneten entschieden, die Leistungsbewilligung und
-gewährung zu priorisieren. Wegen der notwendigen Spezialkenntnisse im Aufgabengebiet hat er in Absprache mit dem Fachbereichsleiter auch auf eine Abordnung aus einem anderen Fachbereich, ein sonst übliches Instrument, verzichtet. Auch im Rahmen der Gesetzesänderung hat die Fachverwaltung frühzeitig auf die entstehenden Problematiken, insbesondere den zusätzlichen Personalbedarf, hingewiesen. Da jedoch alle Kommunen und Kreise gleichermaßen betroffen sind, gestaltet es sich äußerst schwierig, zusätzliches Personal zu gewinnen.
Frau Walther sieht es als Selbstverständlichkeit an, dass zunächst die Leistungen erbracht werden.
Herr Nebel führt ergänzend aus, dass sich die in den vergangenen Wochen neu eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einarbeitung befinden, dennoch sind noch zwei Vollzeitstellen vakant und zwei weitere Vollzeitstellen sind jeweils nur mit einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin besetzt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen arbeiten schwerpunktmäßig die noch nicht beschiedenen Anträge ab. Er erwartet, dass die Bearbeitung von noch nicht beschiedenen Anträgen mindestens noch bis September 2018 andauern wird. Zum Thema Rückgriff, Verjährung und Verwirkung wurden inzwischen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intern geschult.
Die Vorlage wird sodann vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.
