14.06.2018 - 5.2 Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung der SPD-F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BV Sterkrade
- Bearbeitung:
- Jörg Greinke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Da die Bezirksvertretung Sterkrade sich mit der geplanten Querungshilfe an der Fernewaldstraße schon seit vielen Jahren beschäftigt, bittet Herr Cordes die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung dieser Einrichtung.
Herr Ingendoh widerspricht Herrn Cordes und ist froh darüber, dass diese Querungshilfe bisher nicht umgesetzt worden ist. Auch wenn der offizielle Schulweg dort verläuft, würde diese Querungshilfe nicht benutzt werden, da die Schülerinnen und Schüler andere Wegeverbindungen nutzen.
Herr Nowak möchte das Thema in der Bezirksvertretung Sterkrade nicht mehr behandeln.
Laut Frau Janclas befindet sich die Fernewaldstraße in der Straßenbaulast des Landes. Der Landesbetrieb Straßen NRW wollte die Maßnahme durchführen, aber durch Verzögerungen sollte dann letztendlich die Stadt Oberhausen die Maßnahme durchführen. Aufgrund von Beschwerden des betroffenen Anwohners war die beauftragte Firma nicht in der Lage, den Auftrag umzusetzen und hat daher den Auftrag an die Stadt Oberhausen zurückgegeben.
Eine vorgeschlagene Fußgängerlichtsignalanlage ist vom Landesbetrieb Straßen NRW wegen der geringen Fußgängerfrequenz abgelehnt worden. Der Landesbetrieb Straßen NRW befürwortet aber weiterhin, auch finanziell, die Einrichtung einer Querungshilfe. Für die September-Sitzung ist eine Vorlage zur abschließenden Klärung vorgesehen.
Herr Berndt schlägt als Lösung die Schaffung eines Bürgersteiges zur nächsten Querungshilfe an die Herzogstraße vor. In diesem Zusammenhang verweist Frau Janclas auf die Vorlage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 13.09.2018.
Die Bezirksvertretung Sterkrade nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
