09.05.2018 - 2.3 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Ki...

Beschluss:
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Beratung

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den Beschluss.

 

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Beschluss

Beschluss

 

Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2018/ 2019 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

KTE Grashüpfer mobil, Lothringer Str. 133

- Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/ Styrum -

 

 

KTE Löwenzahn, Ottilienstr./Rombacher Str. 25

- Sozialraum 73 Alstaden/ Lirich -

 

 

Kath. KTE St. Antonius, Klosterhardter Str. 12

- Sozialraum 76 Osterfeld -

 

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2018/2019 beim Auftrag 310006010103 - Familienzentren unter der Kostenart 414101 - Zuwendungen vom Land - Familienzentren eine Zuwendung in Höhe von 42.000 EUR wovon 21.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2018 entfallen, und entsprechend unter der Kostenart 531821 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Familienzentren zu verausgaben sind.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.

Unter der Kostenart 531821 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Familienzentren sind für das Haushaltsjahr 2018 26.000 Euro veranschlagt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=122758&selfaction=print