02.05.2018 - 15.5 Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Obe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther verweist unter Zugrundelegung der Daten in NRW auf die Spitzenposition an Glückspielsüchtigen in Oberhausen pro Einwohner und Spielgerät. Es teilen sich lediglich 164 Einwohner in Oberhausen ein Spielgerät, in Düsseldorf sind das 597 Einwohner. Wenn es nunmehr zu einem Rückgang der Konzessionen für Spielhallen  aufgrund der Gesetzeslage seit dem 1.12.2017 kommt, was bedeutet das für den Haushalt in Bezug auf die dort veranschlage Vergnügungssteuer?

1. Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass der Steuerverlust heute noch nicht konkret beziffert werden kann. Es muss abgewartet werden, wann welche Verluste eintreten, denn es werden nicht alle betroffenen Spielhallen auf einmal geschlossen. Daneben ist vorgesehen, eine Wettbürosteuer einzurichten. Ein entsprechender Vorschlag wird dem Rat in der nächsten Sitzung unterbreitet.

Beig. Motschull führt ergänzend aus, dass der Verlust nicht unmittelbar wahrnehmbar sein wird. Die städtische Verfügung zur Schließung wird nicht mit einer sofortigen Vollstreckung einhergehen. Es ist wie in anderen Städten mit Klagen zu rechnen. Dabei wird das Gesetz erstmalig von der Rechtsprechung bewertet. Verliert die Stadt den Prozess, kann es zu Schadenersatzforderungen kommen, für dessen Ausgleich die Stadt sorgen müsste. Eine Haftpflichtversicherung gibt es hierfür nicht.

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Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage