02.05.2018 - 5 Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM)hier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des Stadtverordneten Nowak folgenden Beschluss:

"1. Der Rat der Stadt stimmt der Rekommunalisierung der Aufgabenbereiche Anlagenbuchhaltung und Gesamtabschluss von der OGM GmbH zur Stadt Oberhausen auf der Grundlage des beigefügten Entscheidungsberichtes der Arbeitsgruppe 4 - Finanzen und den Ergänzungen der Projektgruppe zu.

 

Die Übernahme der Anlagenbuchhaltung durch die Stadt Oberhausen ist für 04/2020 geplant.

 

 Die Arbeiten zum Jahresabschluss 2020 werden nur noch durch die Stadt Oberhausen erledigt.

 

 Der Jahresabschluss 2019 wird noch durch die OGM GmbH durchgeführt.

 

 Alle Arbeiten zum Jahresabschluss 2019 werden noch von der OGM GmbH erledigt, dazu zählen auch die Stellungnahmen zum Jahresabschluss 2019 im Rahmen der gesetzlichen Prüfung durch den städtischen Bereich Rechnungsprüfung oder die Gemeindeprüfungsanstalt.

 

Die Übernahme der Arbeiten zum Gesamtabschlusses 2021 durch die Stadt Oberhausen ist für 12/2021 geplant.

 

 Die Arbeiten zum Gesamtabschluss 2021 werden nur noch durch die Stadt Oberhausen erledigt.

 

 Der Gesamtabschluss 2020 wird noch durch die OGM GmbH durchgeführt.

 

 Alle Arbeiten zum Gesamtabschluss 2020 werden noch von der OGM GmbH erledigt, dazu zählen auch die Stellungnahmen zum Gesamtabschluss 2020 im Rahmen der gesetzlichen Prüfung durch den städtischen Bereich Rechnungsprüfung oder die Gemeindeprüfungsanstalt.

 

Das späteste Ende des Vertragsverhältnisses mit der OGM GmbH ist der 31.12.2021 (reguläres Vertragsende).

 

Die entsprechenden Dienstleistungsverträge sind zu kündigen.

 

2. Der Rat der Stadt stimmt der Einrichtung von 1,5 Stellen für die Anlagenbuchhaltung zu.

 

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für den Stellenplan 2019 die konkrete Stellenbemessung für den Gesamtabschluss durchzuführen.

 

4. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die notwendigen Verfahren mit den Beteiligungsgremien einzuleiten."

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Anlagen zur Vorlage