02.05.2018 - 14 Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Nowak kann anhand des in der Begründung beigefügten Plans nicht nachvollziehen, warum in Richtung A eine größere Haltstelle benötigt wird als in Richtung B.

Frau Beig. Lauxen teilt mit, dass die Begründung für die Haltestellenlängen dem Protokoll beigefügt wird.

Stadtv. Rubin bittet darum, den Beirat für Menschen mit Behinderungen zukünftig vor dem Rat zu beteiligen.

Stadtv. Karschti verweist auf die Zeilen 60/61 der Vorlage und merkt an, dass die Erhebung von Beiträgen nach KAG mit Kosten für die Bürgerinnen und Bürger verbunden ist.

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass der Beitragserhebung nach dem KAG keine Ermessensentscheidung der Stadt zugrunde liegt.

Letztlich wird alles, was finanziert und zur Defizitabdeckung an die STOAG überweisen wird, aus Steuermitteln bezahlt.

Frau Lauxen ergänzt, dass den betroffenen Eigentümern in Gesprächen mitgeteilt wird, wenn KAG Beiträge anfallen. Die Spitzabrechnung erfolgt, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist.

Stadtv. Kösling weist darauf hin, dass es sich bei dem Haltestellenumbau um eine Zuschussmaßnahme aus dem Haltestellenprogramm der STOAG handelt. Hierüber werden viele Haltestellen auf der Basis einer Prioritätenliste barrierefrei umgebaut. Ferner geht es um die Erneuerung der Fahrbahn und Teile des Gehweges. Was die unterschiedlichen Längen anbelangt, ist es hilfreich, sich vor Ort die unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten anzusehen, um das Vorgehen zu verstehen.

 

Nachrichtlich wird auf die Beantwortung von Dezernat 5 zur Haltestellengröße verwiesen, die nachfolgend abgebildet ist:

 

 Die Haltestelle Richtung Bermensfeld/Knappenviertel ist durch eine Baumscheibe am Fahrbahnrand unterbrochen.

 Innerhalb der Haltestelle befindet sich eine Baumscheibe.

 Die taktile Führung für seheingeschränkte Personen befindet sich in Fahrtrichtung vor der Baumscheibe. Seheingeschränkte Personen nutzen i. d. R. die erste Tür. Sie werden auch durch die taktile Führung in die Wartehalle geführt.

 Die komplette Haltestelle wird mit Hochborden ausgestattet. Für Personen im Rollstuhl/mit Rollator/mit Kinderwagen befindet sich an der zweiten Tür eine große Sondernutzungsfläche.

 An der dritten Tür befindet sich keine Sondernutzungsfläche o. ä. im Fahrzeug, sodass Fahrgäste mit Rollator, im Rollstuhl usw. nur die zweite Tür nutzen. Die Haltestelle ist dennoch mit Hochborden ausgestattet, um das Ein- und Aussteigen zu erleichetern. Auf eine taktile Führung wurde wegen der Baumscheibe verzichtet, da der Einstieg sehbehinderter Fahrgäste an de ersten Tür stattfindet.

 Eine Fällung des Baumes wurde geprüft und verworfen.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt

 

1. den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf der Virchowstraße am EKO;

 

2. die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 300.000,00 EUR im Produktbereich 12, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, für die Baumaßnahme „Bushaltestellen Virchowstraße", Finanzstelle 560012010600400, Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Deckungsvorschlag

 

Mehreinzahlungen bei selbiger Finanzstelle in Höhe von 201.000,00 EUR, Finanzposition 681100 - Investitionszuweisungen vom Land sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 99.000,00 EUR. Die verbindliche Gesamtkreditvorgabe der Bezirksregierung wird beachtet."