02.05.2018 - 17.1 Antrag gemäß § 4 unserer Geschäftsordnung hier:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.1
- Sitzung:
-
30. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mi., 02.05.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Brigitte Beba
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Nachdem die CDU-Fraktion durch Herrn Stadtv. Nakot den Antrag begründet hat, folgen weitere Diskussionsbeiträge durch Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Dr. Goeke, Frau Stadtv. Hausmann-Peters, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Blanke, Stadtv. Karschti und Frau Stadtv. Stehr.
Stadtv. Nakot erinnert an die Große Anfrage der CDU-Fraktion im Jahr 2016 zu diesem Thema. Die sich daraus ergebenden Antworten haben die Probleme verdeutlicht. Die Verwaltung hat das erfreulicherweise zum Anlass genommen, die Bergische Universität Wuppertal zu beauftragen, sich mit dem Thema Schwimmen/Schwimmsport in Oberhausen zu befassen. Daraus ging u. a. hervor, dass in Oberhausen ausreichend Wasserflächen zur Verfügung stehen und die Nichtschwimmerbereiche für die Schulen und das Mutter/Kind-Schwimmen zukünftig besser genutzt werden sollten. Angeregt wird zudem eine Schwimmzeitenvergabe von zentraler Stelle. Empfohlen wird der Sportbereich.
Stadtv. Bruckhoff hält eine Gewährung des alleinigen Nutzungsrechtes der Nichtschwimmerbecken für Schulklassen während des Schwimmunterrichts, wie es in der Textziffer eins des Beschlussvorschlages formuliert ist, nicht für den richtigen Weg. Das sollte anderes geregelt werden.
Stadtv. Dr. Goeke bestätigt Einigkeit mit dem Vorschlag, die Vergabe der Wasserflächen aus einer Hand zu tätigen. Ebenfalls zustimmen kann er den Textziffern zwei und vier des CDU-Antrags, denn sie basieren auf den Empfehlungen der Universität Wuppertal. Nicht einverstanden ist er mit den Aussagen zu den Wasserflächen (es sind zu wenig), Nutzung der Lehrschwimmbecken (hoher Sanierungsbedarf) und dem Vorschlag zur Nutzung der Nichtschwimmerbecken.
Deshalb plädiert er dafür, den ersten Punkt aus dem CDU-Antrag als Prüfauftrag zu formulieren, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, Vorschläge zu erarbeiten, wie beiden Nutzergruppen gerecht werden kann. Langfristig lässt sich die Gesamtsituation allerdings nur über neue moderne Lehrschwimmbecken und ein neues Hallenbad erreichen, eine Notwendigkeit, die heute spätestens wieder an Aktualität gewinnt.
Frau Stadtv. Hausmann-Peters schlägt vor, das Wort „alleinige" in der Textziffer eins des Beschlussvorschlages in „vorrangige" umzuformulieren.
Stadtv. Große Brömer macht deutlich, dass gerade die Untersuchung der Universität Wuppertal bewiesen hat, dass es keinen Mangel an Schwimmflächen gibt. Es besteht vielmehr ein organisatorisches Problem. Das bedeutet, die vorhandenen Schwimmzeiten sind in der Organisation verbesserungswürdig. Vielleicht wäre es dann auch möglich, dass zukünftig die Friedrich-Ebert-Realschule als einzige Schule, die bisher keinen Schwimmunterricht anbietet, diesen in ihren Unterrichtsplan aufnimmt. Die zentrale Vergabe der Schwimmzeiten wird befürwortet. Allerdings sollte das nach seiner Auffassung durch den Schulbereich geschehen. Der Sportbereich wird in erster Linie im Nachmittagsbereich und den Abendstunden engagiert tätig. Jetzt auch noch zusätzlich den Vormittagsbereich abdecken zu müssen, hält er nicht für sinnvoll.
Stadtv. Blanke teilt mit, dass die Debatten in den Ausschüssen in die gleiche Richtung tendierten, nämlich die Schwimmzeiten so zu organisieren, dass es keine Leerzeiten gibt. Es mangelt nicht an Wasserflächen, sondern der optimalen Belegung, denn sonst würde es keine Leerzeiten geben. Nach seiner Auffassung wäre es daher sinnvoll, die Textziffern eins und drei zu verknüpfen und gemeinsam zu vergeben.
Für Stadtv. Karschti ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, Optimierungsvorschläge aufzuzeigen.
Frau Stadtv. Stehr hält nichts davon, die beiden Textziffern eins und drei zusammenzufassen. Vorstellen könnte sie sich hingegen, dem Vorschlag einer ihrer Vorrednerin zu folgen und die Formulierung „alleinige" in der Textziffer eins mit dem Wort „vorrangige" zu ersetzen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulklassen während des Schwimmunterrichtes das vorrangige Nutzungsrecht der Nichtschwimmerbecken zu gewähren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten Ausschreibung der Bustransporte den Aspekt der Flexibilität höher zu gewichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Vergabe von Schwimmbecken der städtischen Bäder Oberhausen, Sterkrade und Aqua Park sowie der schulischen Lehrschwimmbecken zentral und für alle Schulen transparent erfolgen kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Kostenübernahme seitens der Stadt für den Bustransfer zum Schwimmunterricht am Nachmittag möglich ist."
