24.04.2018 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 672 D - Gildenstraße / Vikari...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
28. Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.04.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Real möchte von der Verwaltung wissen, warum hier das Plangebiet als Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen werden soll, was die Vorteile sind und was es zukünftig ersetzt.
Seitens von Herrn Mollerus wird auf die Änderung des Baugesetzbuches im Jahr 2017 verwiesen, die u. a. die Ausweisung von MU-Gebieten ermöglicht. Vorteile sind
Optimierung von innerstädtischen Wohngebieten und Gewerbebereichen, wenn diese in einem Plangebiet liegen
mehr Flexibilität
Trennung vom sog. 50:50-Verhältnis (Wohnen zu Gewerbe)
besserer Nutzungsmix
Ersatz der Einordnung MI bzw. MK
Nach Einschätzung von Herrn Mollerus wird es zukünftig häufiger zu einer MU-Ausweisung von Plangebieten kommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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783,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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