19.03.2018 - 6 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass sich diese Vorlage mit den Sonn- und Feiertagsöffnungen im Stadtteil Sterkrade befasst.

Stadtv. Karschti hätte sich bei einem Thema mit gesellschaftlichem Stellenwert im Vorfeld der heutigen Beschlussfassung im Rat eine zukunftsführende Diskussion gewünscht.

Beig. Motschull teilt mit, dass nach den gerichtlichen Entscheidungen mit den Werbegemeinschaften vereinbart worden ist, dass diese ihre Anträge direkt an die Verwaltung stellen. In Sterkrade wurde mit Ausnahme der Sonntagsöffnung zur Sterkrader Fronleichnamskirmes kein erweiterter Antrag gestellt. Gerechnet wird noch mit einem Antrag für die Stadtteile Schmachtendorf und Alt-Oberhausen.

Stadtv. Real bestätigt auf Nachfrage, dass die Initiative der Antragsstellung von den eigentumsgeführten Geschäftsleuten ausgegangen ist und nicht so sehr von den filialgeführten Geschäften.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2018“."

 

 

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Anlagen zur Vorlage