28.02.2018 - 1.5 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Oberhausen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Walther bittet um weiterführende Erläuterungen, warum bisher keine Stellen für die Umsetzung beantragt wurden. Hierzu führt Herr Jäschke aus, dass im 1. Halbjahr 2018 eine Prüfung des Zeitbedarfes je Fall stattfinden wird, damit im Frühjahr eine seriöse Aussage über den Personalbedarf getroffen werden kann.

 

Herr Runkler weist darauf hin, dass die Zuständigkeiten der Kommunen, die durch das Ausführungsgesetz des Landes zum BTHG geregelt werden, noch nicht abschließend feststehen.

 

Frau Oberste-Kleinbeck bittet darum, den Sozialausschuss zu gegebener Zeit entsprechend zu informieren.

 

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Beschluss

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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