19.02.2018 - 19 Einrichtung einer befristeten Teilzeitstelle im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti erinnert daran, dass gemäß Prostituiertenschutzgesetz die Verwaltung seit dem 1.7.2017 für die gesundheitliche Beratung von Prostituierten zuständig ist. Hätte man nicht bereits 2017 die entsprechenden Korrekturen vornehmen können, so seine Frage.

Dez. Schmidt zeigt auf, dass für alle Beteiligten zunächst unklar war, mit welchem Aufwand die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe abzuwickeln war. Deshalb wurde der Versuch unternommen, die Aufgabe durch das Aufstocken von Stunden bei teilzeitbeschäftigtem Personal sicherzustellen. Das wird zukünftig aufgrund des Aufgabenumfangs nicht mehr möglich sein.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat beschließt die Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten Teilzeitstelle zur Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

 

Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen in Höhe von 32.750 EUR im Deckungsring Personal (D00000001)

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

In Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung verzichtet der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit aufgrund der Eilbedürftigkeit auf eine Vorberatung durch Ausschüsse."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=120689&selfaction=print