19.02.2018 - 9 Bereitstellung von Mitteln zur Begleichung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Stadtv. Koch weist darauf hin, dass heute über neun üpl. Aufwendungen abzustimmen ist. Vor diesem Hintergrund stellt er sich die Frage, warum wir uns mit etwas befassen, was bereits im Januar letzten Jahres angefallen ist?

OB Schranz beantwortet die Frage dahingehend, dass der Systematik die noch immer nicht vollkommene Übertragung der kaufmännischen Buchführung vom Unternehmensbereich in die Kameralistik zugrunde liegt.

1. Beig. und Stk. Tsalastras teilt mit, dass die Jährlichkeit sichergestellt werden soll. Weil die Buchung in das Haushaltsjahr 2017 gehört, wird sie dem Jahr 2017 auch zugeordnet.

Stadtv. Karschti merkt an, dass die technischen Mittel vorhanden seien, Kostenstellen zu bilden. Zu diesem Zweck müsste die Verwaltung allerdings ihre strukturellen Probleme abbauen und das NKF in der Verwaltung vorangetrieben werden.

OB Schranz teilt mit, dass es natürlich im städtischen Haushalt auch Steuerungsdefizite gebe, bei denen bestimmte Entwicklungen verspätet wahrgenommen werden und Überlegungen angestellt werden müssen, wie man über die Steuerung des Haushalts dieser Entwicklung entgegensteuern kann.

Wenn allerdings den Mehrausgaben Mehrerträge entgegenstehen, handelt es sich um eine sinnvolle Investition. Daher sollte bei den Vorlagen differenziert werden, wo aus der Sicht von Politik und der Verwaltungsführung feststellt werden kann, dass es bezüglich des Haushalts noch Steuerungsnotwendigkeiten gibt und wo lediglich der Haushaltsansatz angepasst werden muss.

1. Beig. und StK. Tsalastras ergänzt die Ausführungen von OB Schranz und beschreibt, wie es zu der üpl. Aufwendung gekommen ist. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass in der vorliegenden Angelegenheit an keiner Stelle mehr ausgegeben worden ist, als eingenommen wurde.

Stadtv. Karschti geht es um eine bewusste zielorientierte Planung. Die hat nach seinem Dafürhalten nicht stattgefunden.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen zur Begleichung der vorliegenden Rechnungen für den Monat Dezember in Höhe von 98.030,00 EUR bei der Produktgruppe 0403 - Kunst- und Kultureinrichtungen, Sachkonto 543188 - Fremdleistungen Beschaffungswesen für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt zu:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart (Finanzposition)

Bezeichnung

Sachverhalt

Betrag

880004030100

Ludwig Galerie, Schloss Oberhausen

543188  (743188)

Fremdleistungen Beschaffungs-wesen

Begleichung der vorliegenden Rechnungen

71.750,00 EUR

880004030100

Ludwig Galerie, Schloss Oberhausen

523200

Fremdleistungen Beschaffungs-wesen

Bildung einer Rückstellung

26.280,00 EUR

 

 

 

 

 

98.030,00 EUR

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge in entsprechender Höhe wie folgt:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag

880004030100

Ludwig Galerie, Schloss Oberhausen

442100

Erträge aus Verkauf von Vorräten

80.000,00 EUR

880004030100

Ludwig Galerie, Schloss Oberhausen

446100

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

18.030,00 EUR

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=120681&selfaction=print