19.02.2018 - 27.1 Bebauungsplan Nr. 745 - Am Grafenbusch -Aufstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Die Frage der Stadtv. Nakot und Bruckhoff zum Denkmalschutz des im Planungsgebiet befindlichen Bunkers beantwortet Frau Beig. Lauxen dahingehend, dass nicht der Bunker selbst, aber die Gebäude um den Bunker herum denkmalgeschützt seien.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-4 - Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz -, vom 05.01.2018 umrandete und unter Punkt 1 der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 745);

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14tägige Darlegung der Planung mit Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I , . 3634) in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von erheblicher Bedeutung)."

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=120666&selfaction=print