19.02.2018 - 27.4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti macht darauf aufmerksam, dass Holten im nächsten Jahr 700 jähriges Bestehen feiern wird. Seit etwa 20 Jahren gibt es Bemühungen, den Ortskern unter Denkmalschutz stellen zu wollen. Er hält das für einen Anlass, dieses Vorhaben gemeinsam anzugehen und umzusetzen.

Frau Beig. Lauxen befindet sich in einem engen Austausch mit dem RVR bezüglich dieser Frage. Allerdings ist vorgesehen, für den Ortskern und die Bereiche rund um den Kernbereich einen Rahmenplan zu erstellen, der sich nicht nur mit dem Thema Denkmalsschutz, sondern auch mit der Entwicklung des Einzelhandels in Holten beschäftigt. Das geschieht gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Die Arbeiten hierzu befinden sich derzeit in einem Anfangsstadium und werden zu gegebener Zeit vorgestellt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgenden gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister, Herrn Daniel Schranz, und das Ratsmitglied der Stadt Oberhausen, Wolfgang Große Brömer, per Dringlichkeitsentscheidung am 08.01.2018 getroffenen Beschluss:

 

a) den Erlass der Satzung zur Veränderungssperre Nr. 167 (siehe beigefügte Drucksache Nr. B/16/3242-01)

 

Gesetzliche Grundlage: siehe Satzungstext"

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=120665&selfaction=print