01.02.2018 - 2.8 Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM)hier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Müthing bittet um Erläuterung, wie die Formulierung in Zeile 97/98 „Die Geschäftsführung der OGM beabsichtigt, die Vertragsveränderung im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu behandeln". zu verstehen ist.

Herr Oberbürgermeister Schranz erläutert, dass die Regularien der OGM vorsehen, dass über wesentliche Verträge der Aufsichtsrat eine Entscheidungskompetenz besitzt. Deshalb ist im vergangenen Jahr bei der Änderung des Gesellschaftervertrages eine Behandlung im Aufsichtsrat erfolgt. Die vom Rat bestellten Aufsichtsratsmitglieder sind dabei alle der Empfehlung gefolgt, der Änderung des Gesellschaftervertrages zuzustimmen. In aktuellen Fall ist vom selben Verfahren auszugehen.

Frau Stadtv. Walther gibt zu bedenken, dass von finanziellen Auswirkungen auszugehen ist, da bei einer Zustimmung weitere Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt zukommen, was gegebenenfalls zu einem erhöhten Stellenbedarf führt.

Herr Oberbürgermeister Schranz weist auf die Beratungen des interfraktionellen Lenkungskreises hin, in dem dargestellt worden ist, dass der Bereich Rechnungsprüfung vorerst keine Ausweitung seines Stellenbedarfes sieht.

Abschließend erläutert Herr Oberbürgermeister Schranz, dass den beiden Punkten des KPMG-Gutachtens bezüglich der Ordnungsgemäßheit der Rechnungsstellung und der Möglichkeit der Rechnungsprüfung, in die Vorgänge der OGM Einsicht zu nehmen, entsprechend Rechnung getragen worden sind.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät den Antrag ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage

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