31.01.2018 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 745 - Am Grafenbusch -Aufstel...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Nakot möchte wissen, ob der im Plangebiet stehende Bunker auch unter Denkmalschutzes steht.

Frau Beigeordnete Lauxen erklärt, dass der Bunker unter Denkmalschutz steht, dass aber eine Baumaßnahme sich direkt an den Bunker anschließen dürfe.

Im Hinblick auf die Planungen teilt sie mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt schon eine enge Kommunikation mit dem Amt für Denkmalschutz, der Unteren Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband stattfindet, um die Planungsmöglichkeiten differenziert darstellen zu können.

Der Landschaftsverband hat mitgeteilt, dass eine hohe Sensibilität für den Denkmalschutz sichergestellt sein muss, da ansonsten der Denkmalschutz für die gesamte Siedlung vakant sei.

 

Herr Kompa ergänzt, dass viele der dortigen Gebäude die Bauweise der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts  wiederspiegeln sind und die komplette Siedlung nahezu einer Gartenstadt gleicht.

Dem zu Folge sind die Kriterien des Denkmalschutzes unbedingt zu wahren.

 

Frau Beigeordnete Lauxen teilt abschließend mit, dass die Entwürfe des Eigentümers eine wichtige Rolle in der Gesamtplanung einnehmen werden und dass der Zeitpunkt dieser frühzeitigen Planung genutzt werden soll, um einem möglichen sich anbahnenden Zeitdruck aus dem Wege gehen zu können.

 

Anschließend vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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