18.12.2017 - 16 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Frau Stadtv. Stehr kündigt an, eine nachträgliche Diskussion in den Ausschüssen, in denen eine Kenntnisnahme vorgesehen ist, führen und Kapazitäts- und Qualitätsfragen klären zu wollen. Das gilt im Übrigen auch für die nächste Vorlage, bei der ebenfalls die nachträgliche Beteiligung der Ausschüsse vorgesehen ist.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß §1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von 150.280,00 EUR in der Produktgruppe 0601 - Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder beim Auftrag: 310006010192 - Kinderbetreuung in besonderen Fällen, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche für das Haushaltsjahr 2017 zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Deckung von 150.280,00 EUR durch Mehrerträge beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Auftrag: 310006010192 „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Kostenart: 414100 „Zuweisungen vom Land“."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=119758&selfaction=print