18.12.2017 - 23.4 Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Blanke wirbt dafür, die Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen so zu organisieren, dass der Verbrennungsmotor zukünftig die Ausnahme sein sollte. Bei den E-Fahrzeugen liegen die Probleme zurzeit vorwiegend beim Ladevorgang und der Batteriekapazität. Hier sollte die Verwaltung ein Konzept zum Ausbau der Ladeinfrastruktur entwickeln. Insbesondere bei Kurzstrecken, wie es z. B. bei Pflegediensten der Fall ist, könnte das Verfahren der E-Mobilität durchaus eingesetzt werden. Als Vorreiter könnte er sich die Alteneinrichtungen ASO vorstellen.

Stadtv. Runkler merkt an, das die Fördergelder, die beim Dieselgipfel zugesagt worden sind, die Chance bieten, einen Fortschritt bei der E-Mobilität zu erzielen. Die größten Effekte erzielt man momentan noch nicht bei den privaten Fahrzeugen, sondern eher mit denen die ständig im Stadtgebiet unterwegs sind. Er benennt den ÖPNV und die Pflegedienste. Es wäre keine Vision in die Zukunft, sondern ein schöner Blick in die Zukunft, wenn die Stadt Oberhausen hier eine Vorbildfunktion einnehmen würde.

Stadtv. Dr. Goeke erinnert daran, dass bedauerlicherweise vor kurzem neben E-Bussen auch Dieselbusse angeschafft wurden.

Stadtv. Nowak ist der Ansicht, man müsse dafür Sorge tragen, die E-Autos zuhause laden zu können.

OB Schranz weist darauf hin, dass die Anschaffung eines E-Busses doppelt so teuer ist, wie die eines Dieselbusses.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung und ihre Tochtergesellschaften im Rahmen eines zu erstellenden Konzeptes „Kommunale Mobilitätswende“ den Einsatz von alternativen Antriebsformen bei ihrer Fahrzeugflotte forciert und durch die Erweiterung der Ladeinfrastruktur die Voraussetzung für die Ausweitung privater E-Mobilität verbessert. Die Verwaltung wird aufgefordert, dieses Konzept fortlaufend zu erweitern und zu entwickeln.

Diese „Kommunale Mobilitätswende“ berücksichtigt in einem ersten Schritt folgende Eckpunkte:

 

1. Vorbildfunktion der Stadtverwaltung bei der Beschaffung von Fahrzeugen

Sowohl der städtische Fuhrpark als auch die Fahrzeuge der Tochtergesellschaften inklusive Regiebetriebe werden bei Neu- und Ersatzbeschaffungen sukzessive auf geeignete E-Fahrzeuge (Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, Plug-In- bzw. Hybridantrieb, Wasserstoff / Brennstoffzellenantrieb) umgestellt. Dabei soll die Nutzung von Fahrzeugen mit reinem E-Antrieb die erste Priorität erhalten. Dies gilt für alle regulären Beschaffungen, Vergaben und geförderte Beschaffungen. Bei allen Überlegungen soll der technische Fortschritt regelmäßig evaluiert werden, um technische Innovationen zu nutzen.

Sollten Fahrzeuge ohne verbrennungsfreie Motoren angeschafft werden müssen, ist die Begründung (z.B. mangelnde Reichweite, Unwirtschaftlichkeit) den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Weiterhin sollen die städtischen Bediensteten bei ihren Dienstfahrten auf E-Fahrzeuge zurückgreifen können. Hierbei ist der Fuhrpark durch weitere Dienstfahrräder und/oder Pedelecs ergänzend auszubauen. Außerdem soll der Gesamtfuhrpark auf effizientere und kleinere Fahrzeuge reduziert werden und das Angebot von Carsharing-Modellen ausgeweitet werden.

Eine wichtige Rolle kommt in diesem Prozess auch der StOAG zu. Die E-Busflotte muss sukzessive ausgeweitet und deren Ladeinfrastruktur zeitnah ausgebaut werden.

 

2. Konzept zur Ladeinfrastruktur

Die Stadtverwaltung entwickelt gemeinsam mit der Energieversorgung Oberhausen bis zum Sommer 2018 ein Konzept zur Ausweitung der Ladeinfrastruktur. Dabei können bereits auf dem Markt befindliche Akteure wie zum Beispiel die Telekom oder Ionity wichtige Partner sein. Es ist zu beachten, dass an strategischen Punkten im Stadtgebiet, wie z.B. an Bahnhöfen und an Park & Ride-Parkplätzen, der Ausbau der Ladestationen vorrangig erfolgen soll. Die technische Ausstattung dieser Stationen (Anschlussmöglichkeit durch CEE-Stecker, ein digitales Zahlungssystem usw.) soll sich dabei an europäischen Standards orientieren.

Außerdem muss geprüft werden, ob bereits bestehende Infrastrukturen wie die Kabelverzweigerkästen der Telekom oder die Straßenlaternenmasten als Ladestationen dienen können. Die Ergebnisse sind den Ratsgremien vorzulegen.

 

3.  Öffentlichkeitsarbeit verstärken

Die zurzeit auf dem Markt angebotenen E-Fahrzeuge nehmen wegen ihrer höheren Anschaffungskosten und ihrer noch geringen Reichweiten bisher lediglich eine Nischenfunktion ein. Dringend erforderlich ist deshalb eine breite und effektive Information über die Angebote und die Chancen der E-Mobilität. Deshalb organisiert die Stadt Oberhausen in der ersten Jahreshälfte 2018 gemeinsam mit den Anbietern von E-Fahrzeugen einen „Tag der E-Mobilität“. Hierbei sollen das Handwerk, der Einzelhandel, lokale Anbieter und andere relevanten Zielgruppen, aber auch Bürgerinnen und Bürger eng eingebunden werden. Ergänzend dazu soll eine Fachkonferenz für den Bereich der ambulanten Alten- und Krankenpflege durchgeführt werden, weil gerade im Altenpflegebereich zahlreiche innerstädtische Fahrten mit geringen Kilometerleistungen anfallen. Hier soll der ASO Eigenbetrieb als Anbieter in diesem Segment federführend aktiv werden.

Alle Aktionen müssen durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit gerade auch in städtischen Publikationen (z.B. Oh-Magazin) und in den sozialen Netzwerken begleitet und unterstützt werden.

Um die ehrgeizigen Ziele im sogenannten Modal-Split auch nur ansatzweise zu erreichen, muss das „Alltagsradeln“ stärker im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger verankert werden. So muss z.B. als erster Schritt für die Aktion „Stadtradeln 2018“ ein Budget für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden. Ziel ist, dass nicht nur noch mehr Menschen als in den letzten zwei Jahren an dieser Aktion teilnehmen, sondern im Anschluss vermehrt das Rad als alternatives Fortbewegungsmittel im innerstädtischen Verkehr nutzen.

 

4. Fördermittel akquirieren - Einkaufsverbünde nutzen

Bei der Beschaffung der Neufahrzeuge sind auch aus ökonomischen Gründen Kooperationen z.B. mit dem RVR, dem LVR, aber auch mit Nachbarkommunen anzustreben. Dabei soll die Möglichkeit geschaffen werden, um z.B. Einkaufsverbünde zu gründen. Hierbei sind Angebote der verschiedenen Geschäftskundenmodelle und Leasinggesellschaften zu prüfen.

 

5. Bund und Land nicht aus der Verantwortung entlassen

Ohne entsprechende Förderprogramme von Land und Bund verursacht der Transformationsprozess hin zur E-Mobilität höhere Kosten für die Kommunen. Sowohl der Bund als auch das Land haben zugesagt, die Kommunen bei den Maßnahmen zum Klimaschutz finanziell zu unterstützen. Die Stadtverwaltung Oberhausen wird beauftragt, diesen Veränderungsprozess durch die Akquise der bereits von der Bundesregierung zugesagten Fördermittel (Zweiter Dieselgipfel) zu begleiten, um damit die finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten zu verringern und aufzuzeigen.

Bei allen Bemühungen der öffentlichen Hand, dem aktuellen Problem mit einem zukunftsfähigen Konzept zu begegnen, darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Verursacherin die Automobilindustrie ist. Hier erwartet die Stadt, dass sich die Bundesregierung für einen auskömmlichen Fond „Umrüstung und Einführung Alternative Antriebssysteme“ einsetzt.

Die Stadt Oberhausen wird sowohl die zukünftige Bundesregierung als auch die NRW-Landesregierung an den getätigten Zusagen zur Unterstützung messen und erwartet weitere Unterstützungsleistungen. Das gilt für die Finanzierung eines Masterplans für die Stadt Oberhausen durch das Bundesverkehrsministerium und für investive Mittel bei der Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen wie unter 1. beschrieben, bei dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Ausweitung der Infrastruktur für umweltfreundliche Verkehrsmittel. Erste Mittel müssen bereits in 2018 zur Verfügung stehen."

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