30.11.2017 - 6 Beschluss der Abfallsatzung der Stadt Oberhausen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bandel berichtet über das gute Umweltbewusstsein der Oberhausener Bevölkerung beanstandet aber, dass ein vorzuhaltendes Mindestvolumen für Abfallbehälter von 30 l je Person / Woche besteht.

 

Herr Werntgen-Orman erläutert die Entsorgungskosten und das vorzuhaltende Mindestvolumen für Abfallbehälter. Der Stadt Oberhausen entstehen für den Restmüll jährlich Kosten in Höhe von ca. 28 Mio. EUR, unabhängig von der Gefäßgröße.

 

Herr Ingendoh wünscht sich eine differenzierte Kostenangleichung.

 

Herr Axt schlägt eine detaillierte Berichterstattung zu den Zusammenhängen zwischen Entsorgungskosten, Verwaltungsaufwand und Abfallgebühr für eine der nächsten Sitzungen vor.

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=119099&selfaction=print